GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Herr Schaller teilt mit, dass das bestehende Anwesen Göllstraße demnächst abgebrochen werden soll. An dessen Stelle soll nun ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und Garagen entstehen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben u.a. zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.
Das Gebäude soll eine Grundfläche von 16,86 m x 12,86 m haben. Die Firsthöhe des Bauwerks ist mit 10,44 m angegeben. Das dritte Geschoß soll als Kniestock mit einer Wandhöhe von 1,80 m ausgeführt werden soll, um eine vernünftige Raumhöhe zu erzielen. Die Gebäudehöhe und die Anzahl der Geschosse orientiert sich an verschiedenen Gebäuden in der näheren Umgebung, beispielsweise Baugebiet Sudetenstraße (Firsthöhe 10,80 m) oder Egerländerstr. 2 -10 (Firsthöhe ca. 10,40 m). So gesehen folgt der Bauantrag dem Einfügegebot des § 34 BauGB. Zudem spricht das Ortsentwicklungskonzept von einer Innenraumverdichtung in diesem Bereich. Im Hinblick auf die große Nachfrage nach Wohnraum und sparsamen Umgang mit Grund und Boden in unserer Gemeinde erscheint dies auch angemessen.
Auch das Maß der Bebauung fügt sich im Verhältnis zur Grundstücksgröße von 894 m² in die nähere Umgebung ein.
Für die sechs Wohnungen zwischen 50 und 100 m² Wohnfläche sind nach der Stellplatzsatzung neun Stellplätze und zwei Besucherparkplätze notwendig. Diese elf Stellplätze sind mit drei geplanten Garagen und 8 Stellplätzen nachgewiesen.
Die Abstandsflächen sind in der Planung angegeben und in Ordnung.
Nach genauer Prüfung ist nach Ansicht der Verwaltung der Bauantrag genehmigungsfähig.