Bauantrag zum Erweitern eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Salzburger Str. 13 (Fl.Nr. 65)
Daten angezeigt aus Sitzung:
43. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Utz zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Utz die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Herr Schaller trägt vor, dass auf dem Grundstück Salzburger Str. 13 ein bestehender Geräteschuppen durch einen Anbau erweitert werden soll
. Der bestehende Schuppen hat eine Grundfläche von 37 m², die Erweiterung soll eine Grundfläche von 48 m² und eine Firsthöhe von 5,01 m erhalten.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügt. Geräteschuppen sind in den umgebenden Grundstücken vorhanden und stellen keine Besonderheit dar. Die Bauweise ist ortsüblich, das Maß der Bebauung im Verhältnis zur Grundstücksgröße angemessen.
Die Prüfung des Antrages ergab, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Geräteschuppenanbaus auf dem Grundstück Salzburger Str. 13 (Fl.Nr. 65) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 14:49 Uhr