Aufstellung des Bebauungsplanes Lattenbergstraße Ost; Vorstellung Entwurf Bebauungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 43. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2018 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, dass in der Sitzung des Bauausschusses am 16. Oktober 2017 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 47 „Lattenbergstraße Ost“ zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses und gewerbliche Entwicklung auf dem Grundstück Fl.Nr. 317 beschlossen wurde. Nun liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Satzung und Plan vor.

BM Holzner hält fest, dass den Gemeinderäten sämtliche Planentwurfsunterlagen zugegangen und vorliegend sind und Einverständnis besteht, dass ohne Verlesen der Satzung und der Begründung des Planentwurfes in die Beratung gegangen wird. Außerdem bittet er Herrn Brüderl vom Büro für Bauleitplanung, der die Entwurfsplanung „Aufstellung Bebauungsplan Lattenbergstraße Ost“ aufgestellt hat, diese in groben Zügen vorzustellen.

Herr Brüderl fasst die wichtigsten Details der Begründung des Vorentwurfes zusammen.

GR Geigl wirft die Frage auf, ob etwaige Veränderungen hinsichtlich der Autobahn schon berücksichtigt sind. Dann ist das Gebiet Lattenbergstraße Ost auf jeden Fall beeinträchtigt.

BM Holzner und Herr Brüderl unterstreichen, dass die Gemeinde bei der planerischen Tätigkeit vom aktuellen Rechtsstand ausgehen muss und derzeit keine konkreten Ausbaupläne der BAB A 8 im Bereich Piding vorliegen.

Im Weiteren betont BM Holzner, dass bei der Bebauung eine 40-Meter-Anbauverbotszone zur Autobahn eingehalten werden muss. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange – darunter auch der Autobahndirektion – sind abzuwarten.

3. BM Dr. Zimmer regt an, bereits im Entwurf zum Bebauungsplan eine Fläche für die Grünordnung zu reservieren. Dies braucht nicht punktgenau zu erfolgen, jedoch unter Angabe der Flächengröße sowie Vorgaben für Begrünung.

Darüber hinaus weist 3. BM Dr. Zimmer darauf hin, dass unter Punkt 2a der Begründung des Bebauungsplanentwurfes korrigiert werden muss, weil Freilassing kein Mittelzentrum sondern ein Oberzentrum ist.

Auf Nachfrage von GR Lerach zum Thema „Hochwasser“ im betroffenen Gebiet erklärt BM Holzner das Überflutungsszenario des Büros BPR vom 07.03.2018, welches ebenfalls als Sitzungsvorlage zur Verfügung steht. Damit führt die Gemeinde den Gegenbeweis zur derzeit vorliegenden Hochwassergefahrenkarte  des Wasserwirtschaftsamtes (siehe Nr. 2 d der Sitzungsvorlage „Begründung des Bebauungsplanentwurfes Lattenbergstraße Ost“). Laut BM Holzner ist die Gemeinde auf dem formell richtigen Weg und wird die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes als Träger öffentlicher Belange abwarten.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Lattenbergstraße Ost“ und beauftragt die Verwaltung die weiteren Verfahrensschritte (öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) für das Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 14:49 Uhr