Bauantrag für einen Anbau an das bestehende Wohngebäude Ganghoferstr. 25 (Fl.Nr. 640/3)


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.08.2018 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Ganghoferstraße 25 soll an der Südseite des bestehenden Wohnhauses ein ebenerdiger Raum mit einer Grundfläche von 16,44 m² angebaut werden, so Herr Schaller.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügen. Im vorliegenden Fall geht es um die Erweiterung des vorhandenen Wohnraums. Das vorgesehene Bauwerk fügt sich in die vorhandene Bebauung ein, das Maß der Bebauung überschreitet nicht die der umgebenden Grundstücke.
Ein neue Stellplatzberechnung ist nicht notwendig, da keine zusätzliche Wohnung geschaffen wird.
Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass er genehmigungsfähig ist.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Anbaue s an das bestehende Wohnhaus Ganghofer Str. 25 (Fl.Nr. 640/3) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 11:06 Uhr