Bauantrag zum Errichten einer Werbeanlage mit drei Fahnenmasten auf dem Grundstück Bahnhofstr. 28 (Fl.Nr. 693)


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.08.2018 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller legt dar, dass auf dem Grundstück Bahnhofstr. 28 eine Werbeanlage mit drei Fahnenmasten, Höhe ca. 6,00 m, mit einer Werbefläche von jeweils 3,60 m² errichtet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben u.a. zulässig, wenn sich die Bauweise in die nähere Umgebung einfügt. Ferner darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden.
Fahnen als Werbemittel sind ortsüblich und bereits mehrfach vorhanden. Störungen durch Fahnen sind bisher nicht bekannt geworden.
Es wird vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

BM Holzner thematisiert den Lärm, der von den Fahnen ausgehen kann. In einem Gewerbegebiet wird das keine Probleme bereiten, jedoch – wie im vorliegenden Fall - in der Nähe von Wohnhäusern.

GR Geigl teilt die Meinung des Bürgermeisters und deutet auf das Schlagen der Fahnen an die Masten hin. Besonders nachts werden Anwohner gestört sein.
GR Lerach und 3. BM Dr. Zimmer pflichten dem bei.

3. BM Dr. Zimmer ist mit der Anzahl der Fahnen nicht einverstanden und greift die Beschattung auf, die durch drei Fahnen entsteht.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Werbeanlage mit drei Fahnenmasten auf dem Grundstück Bahnhofstr. 28 (Fl.Nr. 693) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

Datenstand vom 20.03.2019 11:06 Uhr