Bauantrag zum Einhausen eines bestehenden Balkons auf dem Grundstück Plainstr. 3 (Fl.Nr. 738/2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.08.2018 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der südliche Balkon des bestehenden Anwesens Plainstr. 3 mit einer Größe von 1,10 m x 6,85 m soll eine Einhausung erhalten, erläutert Herr Schaller. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Mit der geplanten Einhausung wird zwar die Wohnfläche erweitert, die überbaute Fläche des Grundstücks ändert sich dadurch aber nicht. Einhausungen von Balkonen sind in der Vergangenheit bereits mehrfach genehmigt worden. So kann auch im vorliegenden Fall dem Bauantrag zugestimmt werden.  
 

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

 3. BM Dr. Zimmer möchte wissen, ob bei dem Bau die bestehende Außenmauer entfernt wird.
Auf Vorschlag von BM Holzner genehmigt das Gremium einstimmig, dass GR Lerach als Planer der Maßnahme wie folgt Stellung nimmt:
So weit wie möglich wird die Mauer aufgemacht und dem Zimmer zugeschlagen. Es entsteht eine Wohnflächenerweiterung.

Den Lärmschutz stellt 3. BM Dr. Zimmer in den Raum. Wie GR Lerach erwidert, bewegt sich die Einhausung in einem geringen Bereich in Holzständerbauweise, ohne massive Mauer.


 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einhausen des Balkons des Anwesens Plainstr. 3 (Fl.Nr. 738/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 11:06 Uhr