Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Parkhotel Luisenbad" gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schaller hat die Stadt Bad Reichenhall beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkhotel Luisenbad“ aufzustellen. Als Nutzungsart soll ein „Sondergebiet Hotel“ festgesetzt werden. Das Plangebiet entsteht in der Innenstadt und soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Hotels mit Gastronomie, Ferienwohnungen und kleineren Handelsflächen schaffen.
Die Gemeinde Piding wurde mit Schreiben vom 10.10.2018 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes gebeten.
Die Planentwürfe wurden durchgesehen. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die sich nachteilig auf die Belange der Gemeinde Piding auswirken könnten.

Hinweis:
Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Bad Reichenhall unter
 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkhotel Luisenbad“; Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 11:17 Uhr