Bauantrag zum Errichten eines Doppelhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Salzstr. 20 (Fl. Nr. 755)


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Salzstr. 20 soll ein Doppelhaus mit drei Wohneinheiten mit einer Größe von 15,90 m x 10,90 m errichtet werden, berichtet Herr Schaller. Die Firsthöhe des Hauses (E+1+DG) soll 7,55 m betragen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Dorfgebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Für das vorliegende Vorhaben wurde bereits einer Bauvoranfrage zugestimmt, der Vorbescheid wurde schon durch das Landratsamt BGL am 24.04.2018 erteilt. Der eingereichte Bauantrag entspricht dem Vorbescheid, die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen.
Der notwendige Abstand zum Schlossgraben ist eingehalten, allerdings sind in diesem Bereich Terrassen vorgesehen. Die Terrassen sollen befahrbar errichtet werden. Die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird auch durch das Landratsamt geprüft.
Es wird vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Doppelhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Salzstr. 20 (Fl. Nr. 755) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 11:17 Uhr