Bauantrag zum Errichten einer Werbeanlage (Standort 1+2) auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838)


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller trägt vor, dass auf dem Grundstück Salzstraße 1 insgesamt vier neue Werbeanlagen errichtet werden sollen, dafür liegen drei einzelne Bauanträge vor.
Mit vorliegendem Bauantrag wird das Errichten von zwei von oben beleuchteten freistehenden Werbetafeln mit einer Größe von jeweils 3,80 m x 2,64 m und einer Gesamthöhe von ca. 4 m beantragt. Werbeanlagen mit einer Fläche von mehr als 1 m² sind baugenehmigungspflichtig. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB.
Auf dem Grundstück besteht bereits eine großflächige Werbeanlage für allgemeine Werbung, die vom Bauausschuss abgelehnt wurde, jedoch im weiteren Verfahren durch das Landratsamt genehmigt wurde. Mit den beiden beantragten Anlagen soll Werbung an der Stätte der Leistung betrieben werden, also für den ansässigen Lebensmittelmarkt. Rechtlich kann den Werbeanlagen nach Ansicht der Verwaltung nichts entgegengehalten werden. Deshalb wird empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen.

GR Koch hat grundsätzlich kein Problem mit der Aufstellung der Werbetafeln, zielt aber auf eine mögliche Verkehrsbeeinträchtigung durch den Standort der Werbetafel St01 ab. Diese befände sich gegenüber der Ausfahrt des Discounters Aldi und lenkt Verkehrsteilnehmer beim Einfädeln in die Bundesstraße ab.
GR Geigl teilt seine Meinung.

3. BM Dr. Zimmer kritisiert, dass über drei Anträge isoliert abgestimmt werden soll, obwohl es um eine Maßnahme mit großflächiger Werbung geht.
 
Bei der Genehmigung von Werbetafeln durch das Straßenbauamt sieht 3. BM Dr. Zimmer Willkür.
Nachdem ohnehin eine klare Linie fehlt, kann er dem Antrag zustimmen.

Für GR Lerach erschließt sich der genaue Standort der geplanten Werbeanlagen nicht. Er ist deshalb nicht in der Lage abzustimmen und bittet um Klärung.

GR Pfannerstill unterstützt die Aussage von GR Lerach und regt die Zurückstellung des Antrages an.

Herr Schaller führt auf Nachfrage von GR Pfannerstill und GR Geigl aus, dass auf den Werbeflächen Werbung für den Lebensmittelmarkt REWE geplant ist.
Sollte diese durch Fremdwerbung ersetzt werden, ist es möglich, dagegen vorzugehen, so BM Holzner.

Bis Standort und Schriftzug der Werbung geklärt sind, stellt BM Holzner diesen Tagesordnungspunkt zurück.

Datenstand vom 20.03.2019 11:17 Uhr