Bauantrag zum Errichten einer Werbeanlage (Standort 3) auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838)


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Mit dem nächsten Bauantrag soll auf dem Grundstück Salzstraße 1 eine von außen beleuchtete Werbetafel mit einer Größe von 3,76 m x 2,79 m (10,5 m²) mit einer Gesamthöhe von 5,29 m unmittelbar an der B 20 aufgestellt werden, gibt Herr Schaller bekannt. Es würde sich dadurch eine Häufung von Werbetafeln auf dem Grundstück ergeben und eine gewisse Aufdringlichkeit erzeugen. Weiter ist hier der Aspekt der Auswirkung auf den Verkehr auf der B 20 zu berücksichtigen. Werbung an einer stark befahrenen Straße lenkt ab und kann die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Es wird daher empfohlen, dem Bauantrag nicht zuzustimmen.

3. BM Dr. Zimmer wirft ein, dass die Gemeinde selbst an drei Stellen Werbeanlagen und Hinweise aufstellen lässt, zum Beispiel für den Mittelaltermarkt. Mit einer Ablehnung des vorliegenden Antrages aus Verkehrsgründen tut er sich deshalb schwer.

Die Hinweise der Gemeinde stehen nur tageweise und nicht direkt an der Straße wie die von REWE geplante Werbetafel, widerspricht Herr Schaller.
Verkehrsreferent GR Geigl sowie GR Koch schließen sich an.

GR Lerach verdeutlicht die enorme Höhe der Werbetafel, für deren Ablehnung sich auch BM Holzner und GR Rotter aussprechen.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Werbeanlage auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838) nicht zu, das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 11:17 Uhr