Bauantrag zum Errichten einer Werbeanlage (Standort 4) auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838)


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller zeigt auf, dass mit dem weiteren Bauantrag eine von außen beleuchtete Werbeanlage für den Eigenbetrieb mit einer Größe von 3,80 m x 2,64 m an der Ostfassade des Lebensmittelmarktes beantragt wird. Eine flächige Werbung an der Wand stört nicht weiter und ist baurechtlich unbedenklich. Es wird daher empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen.

GR Geigl warnt vor der Ablenkung der Autofahrer durch die geplante Werbeanlage. Besonders gefährdet sieht er die Schulkinder, die von der Bushaltestelle an der Bundesstraße kommen. Gegenüber dem Lebensmittelmarkt verengt sich ihr Weg auf dem Gehsteig von einem Meter auf dreißig Zentimeter.

Die Aufstellung einer Werbesatzung stellt GR Geigl in den Raum. Grundsätzlich erlaubt die Rechtsprechung Werbung bei Gewerbebetrieben, hält Herr Schaller dagegen.

Nachdem bereits viele Werbeanlagen angebracht sind, kann GR Utz diesem Antrag nicht zustimmen.

GR Schlindwein und GR Pfannerstill halten die Befürwortung des Antrages für richtig.

Obwohl BM Holzner die Vorgehensweise der Antragsteller für bedenklich hält, billigt er die Genehmigung der beantragten Werbeanlage. Künftige Werbung in diesem Bereich lehnt er ab.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbringen einer Werbeanlage am Anwesen
Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Datenstand vom 20.03.2019 11:17 Uhr