Bauantrag zum Anbringen eines Werbeschriftzuges am Anwesen Auenstr. 13 (Fl. Nr. 675/10)


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am bestehenden Lebensmittelgeschäft Auenstr. 13 soll an der südlichen Fassade ein beleuchteter Werbeschriftzug ca. 8 m x 1 m sowie ein Firmenlogo angebracht werden, lässt Herr Schaller wissen. Werbeanlagen mit einer Fläche von mehr als 1 qm sind genehmigungspflichtig. Einer Zustimmung zur beantragten Werbeanlage steht nach Ansicht der Verwaltung grundsätzlich nichts entgegen. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die Beleuchtung nicht zu einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft führt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zum Errichten einer beleuchteten Werbeanlage mit Firmenlogo am Anwesen Auenstr. 13 (Fl. Nr. 675/10) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Beleuchtung darf die Nachbarschaft nicht beeinträchtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 11:17 Uhr