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52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der vorliegende Bauantrag wurde bereits mehrfach behandelt, erklärt Herr Schaller. Mit Ausnahme der geplanten Erhöhung des Bauwerks um 1,20 m auf 10,90 m wurde dem ursprünglichen Bauantrag zugestimmt. Nun liegt eine Tektur vor, wodurch die vorgesehene Erhöhung des Gebäudes anstelle von 1,20 m nun etwa 65 cm betragen soll und damit eine Gesamthöhe von 10,35 m haben würde. Mit Schreiben des Landratsamtes BGL vom 07.11.2018 wird die Gemeinde Piding um Stellungnahme zur Tektur gebeten.
Die Sachlage wurde nochmals eingehend überprüft. Die Argumente, die bislang zur Ablehnung der Gebäudehöhe führten, gelten nach wie vor. Auch mit der vorliegenden Reduzierung der Gebäudehöhe auf 10,35 m würde das Anwesen alle in der näheren Umgebung liegenden Gebäude weit überragen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass das Gebäude auf einer inselförmigen Erhebung mit einer Höhe von ca. 1 m über dem Straßenniveau errichtet wurde und damit noch höher wirkt; somit fügt sich das geplante Bauwerk nach Ansicht der Verwaltung nicht in die nähere Umgebung ein. Hinzuweisen ist nochmals auf die negative Vorbildwirkung. Ein Vorhaben kann sogar auch dann unzulässig sein, wenn es sich zwar selbst einfügen würde, aber wegen des Gleichbehandlungsgebotes weitere derartige Vorhaben nach sich ziehen könnte. Das ist hier insbesondere im Hinblick auf die angrenzende noch freie, bebaubare Fläche und deren zukünftige Höhenentwicklung zu beachten. Die höchsten Gebäude in der Umgebung (EG, OG und ausgebautes DG) haben eine Höhe von 9,14 m und sind damit mehr als 1 m niedriger als das beantragte Bauwerk.
Es wird daher unter Würdigung der gesamten städtebaulichen Situation empfohlen, die Beschlüsse vom 25.01.2017 und 11.06.2018 aufrecht zu erhalten.
Diskussionsverlauf
Für GR Geigl ist die zum Vergleich herangezogene Höhe von 9,14 m eines Gebäudes in der Umgebung das höchste Maß. Eine Gebäudehöhe von 10,35 m kommt für ihn nicht in Frage.
Für 3. BM Dr. Zimmer ist es nicht nachvollziehbar, dass es bei dem gemeinsamen Ortstermin mit dem Landratsamt nicht möglich war, eine verbindliche Stellungnahme zu erhalten, ob Baurecht besteht oder nicht.
Es geht hier nur um ein paar Zentimeter, so 3. BM Dr. Zimmer. Er wird den Bauantrag befürworten, weil er sich nicht einmischen will, wenn der Bauherr seinen Wohnraum optimiert.
GR Lerach sieht nach wie vor das Einfüge-Gebot nicht gewahrt. Dieses begründet sich in Höhe und Länge eines Gebäudes. Der vorgelegten Tektur kann er nicht zustimmen, nachdem das Gebäude noch immer zu hoch und zu lang ist.
GR Pfannerstill kommt um 19:12 Uhr hinzu. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses einschließlich des 1. Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.
BM Holzner teilt die Meinung von GR Lerach und hebt hervor, dass hier keine zusätzliche Wohnung geschaffen wird.
Dass es im vorgelegten Bauantrag nur um die Höhe und nicht um die Länge des Gebäudes geht, betont GRin Schöndorfer. Sie wird wie zuletzt den Antrag befürworten.
GRin Schönherr pflichtet GRin Schöndorfer bei und hält das geplante Bauwerk für ansprechend.
Herr Schaller warnt vor der Schaffung eines Bezugsfalles für weitere Bebauungen.
Für GR Rotter ist allein die Höhe des Bauwerkes ausschlaggebend. Einer Erhöhung steht er nach wie vor ablehnend gegenüber.
Beschluss
Dem Bauantrag (Tektur) zur Teilerhöhung des Dachfirstes um ca. 0,65 m auf 10,35 m Firsthöhe
wird nicht zugestimmt, das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3
Datenstand vom 20.03.2019 11:22 Uhr