Bauantrag zum Errichten von Werbeanlagen (Standorte 1 + 2) auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838)
Daten angezeigt aus Sitzung:
52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert, dass in der Bauausschusssitzung vom 12.11.2018 dieser Bauantrag bereits behandelt, jedoch wegen Unklarheiten zurückgestellt wurde
. Auf Anfrage hat die Bauherrin mit Schreiben vom 20.11.2018 nun folgendes mitgeteilt:
- Der Standort der Werbeanlage 1 wurde entsprechend der Fotomontage korrigiert und befindet sich nun gegenüber dem Einfahrtsbereich des Parkplatzes.
Die Werbefläche Standort 1 wird nur einseitig genutzt.
Es wurde zugesagt, dass die Werbeflächen nur für Eigenwerbung des Rewe-Marktes genutzt werden.
Aus der schriftlichen Mitteilung ist nicht erkennbar, welche Seite der Werbeanlage Standort 1 verwendet werden soll. Da die Sachbearbeiterin in Urlaub ist und deshalb der Sachverhalt nicht geklärt werden konnte, wird vorgeschlagen, dies im Beschluss zu regeln.
Somit kann nach Ansicht der Verwaltung dem Bauantrag nun zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten von zwei Werbeanlagen auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Als Werbefläche der Anlage Standort 1 darf nur die dem Parkplatz zugewandte Seite verwendet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 11:22 Uhr