Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" für die Fl. Nr. 112/9
Daten angezeigt aus Sitzung:
52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schaller liegt das Grundstück Fl. Nr. 112/9 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“. Auf dieser Fläche befindet sich ein Baufenster für ein Einfamilienhaus sowie die Fläche A 2 mit einer Größe von 500 qm. Diese Fläche bildet einen Teil des naturschutzfachlichen Ausgleichs für das Baugebiet. Sie soll als extensiv genutzte Streuobstwiese angelegt werden. Die künftige Bepflanzung und Pflege ist in den Festsetzungen des Bebauungsplanes enthalten.
Nun liegt für die Fläche ein Antrag auf eine Änderung des Bebauungsplanes mit folgendem Inhalt vor:
- Verlagerung der Ausgleichsfläche auf eine neue Fläche im Bereich Freilassing (Fl. Nr. 712/1 Gemarkung Freilassing). Der Flächenumgriff sowie die landschaftsbaulichen Maßnahmen auf der neuen Fläche werden im Verfahren mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt abgestimmt.
Verlängerung der vorhandenen Zufahrt mit Anlage einer Wendemöglichkeit
Erweiterung und Verlagerung des festgesetzten Baufensters
Nach der vorliegenden Planung sollen zur Eigennutzung des möglichen künftigen Grundeigentümers ein Büro- und Ausstellungsgebäude mit einer Grundfläche von 133,31 m², eine Halle zum Einstellen von Oldtimer-Fahrzeugen mit einer Grundfläche von 314,5 m² sowie ein Carport mit einer Grundfläche von 81,2 m² errichtet werden. Ein Stellplatzfläche mit ca. 380 m² ist ebenfalls vorgesehen wie auch die Zufahrtstraße mit Wendemöglichkeit mit einer Fläche von ca. 322 m². Insgesamt würde das Grundstück mit einer Fläche von 1678 m² mit Bauwerken und Verkehrsflächen mit 1.231 m² bebaut werden. Grundsätzlich würde damit eine GRZ von etwa 0,73 erreicht werden, wobei verschiedene Abzugsmöglichkeiten wegen fehlender Grundlagen noch nicht berücksichtigt werden können.
Die beantragte Änderungsfläche ist im Flächennutzungsplan als MI bestimmt. Zumindest von dieser Seite steht der geplanten Nutzung nichts entgegen. Zu prüfen sind in jedem Fall die Auswirkungen auf die vorgelagerte Wohnbebauung sowie die angedachte Bebauung auf den Grundstücken jenseits des Nesseltalgrabens. Durch die private Nutzung der Gebäude besteht derzeit keine Gefahr einer unzumutbaren Beeinträchtigung. Jedoch soll im möglichen Änderungsverfahren die Nutzung durch eine unangemessene gewerbliche Nutzung ausgeschlossen werden.
Die Verlagerung der naturschutzfachlichen Ausgleichsfläche A 2 nach Freilassing ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Es erhebt sich allerdings die Frage ob es sinnvoll ist, eine Ausgleichsfläche, welche den ortsbezogenen, naturschutzfachlichen Ausgleich eines Baugebietes darstellt, kilometerweit in einer anderen Kommune zu verlegen.
In Anbetracht der vorgesehenen massiven Versiegelung des Grundstücks sollte dem Bauherrn empfohlen werden, das vorgelegte Konzept noch einmal zu überdenken. Evtentuell
kann im Rahmen einer anderweitigen Lösung auf die Auflassung der Ausgleichsfläche verzichtet werden, denn es verblieben immer noch 1178 m² Grundstücksfläche.
Diskussionsverlauf
GR Geigl spricht sich strikt gegen diesen Änderungsantrag aus, weil er dem bestehenden Bebauungsplan komplett widerspricht.
BM Holzner hält fest, dass mit dem Änderungsantrag über die letzte mögliche Bauparzelle in diesem Gebiet entschieden wird.
Er plädiert dafür, die Ausgleichsfläche möglichst in der Gemeinde Piding zu belassen.
Die Erhöhung der GRZ durch die geplante Änderung auf 0,73 verwirft die gesamte bisherige Planung, zeigt 3. BM Dr. Zimmer auf.
Wie BM Holzner verdeutlicht, ist bei der GRZ des Änderungsantrages in Höhe von 0,73 der Wendehammer mit einbezogen, bei der GRZ des Bebauungsplanes in Höhe von 0,3 ist die Zufahrt nicht enthalten.
Herr Schaller bestätigt den hohen Grad der Versiegelung und weist darauf hin, dass die GRZ auch nach Abzug der Fläche für Zufahrt und Wendehammer zu hoch ist.
GR Lerach pflichtet 3. BM Dr. Zimmer bei. Der Bauwerber soll sich dem Bebauungsplan stark annähern.
Zudem erachtet GR Lerach die Verlegung der Ausgleichsfläche in eine andere Kommune als nicht zielführend.
GR Pfannerstill stellt eine Änderung des Beschlussvorschlages in den Raum. An den Bauherrn soll keine Empfehlung gerichtet werden, wonach er ein anderes Konzept ohne Auflassung der Ausgleichsfläche vorlegen soll.
BM Holzner stimmt zu.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der beantragten Bebauungsplanänderung nicht zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 11:22 Uhr