Bauantrag zum Rückbau des Dachgeschosses und Aufstockung des bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Hockerfeld 6 (Fl. Nr. 632/2)
Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Hockerfeld 6 soll am bestehenden Verwaltungsgebäude das Dachgeschoss rückgebaut werden und eine Aufstockung um zwei Geschoss
e erfolgen, erklärt Herr Schaller.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 165 „Hockerfeld“. Da die geplante Baumaßnahme nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprach, wurde die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“ eingeleitet. Das Bebauungsplanverfahren soll mit dem für die aktuelle Sitzung vorgesehenen Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes tritt jedoch erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der Änderung in Kraft.
Nach § 33 BauGB können unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Vorhaben auch während der Planaufstellung zulässig sein. Sollte der Satzungsbeschluss über die Bebauungsplanänderung vor Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erfolgt sein, kann dem Bauantrag bereits auf dieser Grundlage zugestimmt werden. Das heißt, es liegt Planreife vor, doch es fehlt die öffentliche Auslegung. Wenn dann Planreife vorliegt, könnte vorzeitig eine Genehmigung erfolgen.
Das geplante Bauwerk soll eine Höhe von 464,035 mNN haben. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Höhe von 464,20 mNN zulässig. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Eine Zustimmung zum vorliegenden Bauantrag kann demnach empfohlen werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Rückbau des Dachgeschosses und dem Aufstocken um zwei Geschosse des Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Hockerfeld 6 (Fl. Nr. 632/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.04.2019 13:22 Uhr