Bauantrag zum Anbau eines Lastenaufzuges an das Anwesen Heurungstraße 10 (Fl. Nr. 99/3)


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2019 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Schlindwein kommt um 19:05 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses (inkl. des Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.

Am Anwesen Heurungstr. 10 soll an der Nordwestseite ein Lastenaufzug bis zum 1. OG mit einer Grundfläche von 1,57 x 1,30 m angebaut werden, so Herr Schaller. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Heurungstraße“. Das Vorhaben befindet sich außerhalb der Baugrenze, für die Umsetzung der Maßnahme hat der Bauherr eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Der Bebauungsplan für das Baugrundstück, der vorrangig wegen der Bebauung des östlich gelegenen Grundstücks aufgestellt wurde, beinhaltet auch das bestehende Gebäude. Dabei wurde das Baufenster kleiner als das Bestandsgebäude festgesetzt. Dieses Baufenster und die weiteren Festsetzungen wurden offensichtlich für einen evtl. Ersatzbau festgesetzt, nicht jedoch für untergeordnete Änderungen des Bestandes. Mit dem geplanten Vorhaben wird die Grundfläche des Gebäudes um 1,89 m² vergrößert. Im Bebauungsplan wurde die GRZ auf 0,25 festgesetzt, das Bestandsgebäude hat bereits jetzt eine GRZ von 0,568. Mit dem Anbau des Lastenaufzuges würde sie sich auf 0,572 erhöhen. Mit dieser geringfügigen Erhöhung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Durchführung des Bebauungsplanes würde zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen. Die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB sind erfüllt, dem Befreiungsantrag kann zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Schaller fügt hinzu, in dem Anwesen Heurungstraße 10 befindet sich eine Tierarztpraxis, die den Aufzug besonders für die Beförderung von größeren Tieren wie Schäferhunden benötigt. Die Türe müssten andernfalls für den Transport aus dem Operationsraum über die Treppe getragen werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Lastenaufzuges an das Anwesen Heurungstr. 10 (Fl. Nr. 99/3) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 32 „Heurungstraße“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2019 13:14 Uhr