Anfrage zur Übernahme einer Abstandsfläche auf der Fl. Nr. 918/30 für ein Bauwerk auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 29 (Fl. Nr. 918/14)
Daten angezeigt aus Sitzung:
57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert, dass auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 29 an der Nordostseite ein 18-m-langer Carport errichtet werden soll. Der Carport soll der Unterbringung mehrerer Polizeifahrzeuge dienen, die der Grenzpolizeiinspektion für Ihre Ermittlungstätigkeit zugewiesen wurden. Damit eine ausreichend tiefe Ausfahrt erreicht wird, soll der Carport möglichst nahe an der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Das Staatliche Bauamt als ausführende Behörde hat nun angefragt, ob die Gemeinde Piding einer Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück Fl. Nr. 918/30 grundsätzlich zustimmen würde, um die weitere Planung vorantreiben zu können. Der entsprechende Bauantrag würde dann gestellt werden. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Retentionsfläche, die im Bebauungsplan Nr. 45 „Urwies Ost“ enthalten ist. Eine Abstandsflächenübernahme würde das Grundstück in der vorgesehenen Nutzung natürlich nicht beeinträchtigen, jegliche Baumaßnahmen sind dort ausgeschlossen. Es kann daher der Anfrage einer grundsätzlichen Abstandsflächenübernahme zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Nachdem es sich hier um ein staatliches Vorhaben handelt, bedarf es nach Art. 73 der BayBO keiner Baugenehmigung, ergänzt Herr Schaller. Unter anderem findet jedoch die Abstandsfläche Beachtung, um deren Übernahme nun angefragt wurde, wenn es zum Bau des geplanten Carportes käme.
Auf Anfrage von GR Geigl verneint Herr Schaller Auswirkungen auf den bestehenden Bebauungsplan. Auch sind keine Einwände des Wasserwirtschaftsamtes zu erwarten, nachdem kein Wasser verdrängt wird.
BM Holzner sieht keine Beeinträchtigung
bzw. Verschlechterung für die Gemeinde und drückt damit seine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme aus.
Beschluss
Der Bauausausschuss stimmt einer Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück Fl. Nr. 918/30 zum Errichten eines Carports auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 29 (Fl. Nr. 918/14) grundsätzlich zu. Weitere Zusagen sind mit dieser Zustimmung nicht verbunden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.06.2019 13:14 Uhr