Errichten eines neuen Stellwerks für den Bahnhof Piding auf dem Grundstück Fl. Nr. 298/26 mit Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik
Daten angezeigt aus Sitzung:
58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schaller will die Deutsche Bahn auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 298/26 ein neues Stellwerk errichten. Es handelt sich um einen Teilbereich der Gesamtüberarbeitung der Bahnlinie Freilassing – Berchtesgaden.
Die signaltechnischen Anlagen befinden sich in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand. Die Stellwerke, wie auch in Piding, sollen auf den derzeitigen Stand der Technik erneuert und durch elektronische Stellwerke ersetzt werden, weshalb ein Neubau und der Rückbau der bestehenden Stellwerke notwendig werden. Die Bedienung wird aus der Bedienzentrale Freilassing erfolgen und den Bereich von Piding bis Berchtesgaden erfassen. Neben der signaltechnischen Neuausrüstung der Bahnhöfe werden auch Anpassungen bzw. Erweiterungen des Kabelführungssystems, der elektrischen Energieanlagen, der Telekommunikationsanlagen und der Oberleitungsanlagen notwendig. Parallel soll der Bahnübergang Auenstraße an die erforderlichen Verkehrsbedürfnisse angepasst werden, um einen gefahrlosen Begegnungsverkehr Lkw-Lkw zu ermöglichen. Die Planung hierfür wird gesondert vorgelegt.
Zur Steuerung des Bahnhofs Piding soll ein neues Modulgebäude bei Bahn-km 10,347 auf Höhe des Marzoller Weges errichtet werden. Hierzu will die Bahn die vorgesehene Fläche von ca. 120 m² erwerben. Zudem ist die vorübergehende Inanspruchnahme mit dinglicher Sicherung einer Fläche von 118 m² erforderlich.
Das Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München als Planfeststellungsbehörde hat die Gemeinde Piding um Stellungnahme zu den genannten Vorhaben gebeten. Die vorgelegten Unterlagen wurden eingehend geprüft.
Das Stellwerk Piding ist etwa in Höhe des Anwesens Marzoller Weg 15 nahe der Bahnlinie vorgesehen. Das erdgeschossige Gebäude mit Satteldach soll eine Grundfläche von 9,11 m x 6.06 m haben. Für die Baustelleneinrichtung soll die ehemalige Verladerampe verwendet werden. Hier ist festzustellen, dass im Anschluss an die vorangegangene Baumaßnahme die Fläche der Verladerampe mit autochthonem Saatgut wiederhergestellt wurde. Nach Abschluss der anstehenden Baumaßnahme soll die Wiederherstellung in gleicher Art und Weise durch die Deutsche Bahn erfolgen. Weiter werden neue Kabeltröge entlang der Bahnlinie erstellt.
Die Gesamtbewertung hat ergeben, dass eine Zustimmung zu den vorgestellten Baumaßnahmen erteilt werden kann.
Diskussionsverlauf
Herr Schaller ergänzt zu seinem Sachvortrag, die Deutsche Bahn benötigt kein Baugenehmigungsverfahren, muss aber von der Gemeinde eine Stellungnahme einholen.
Bei der kleinen Baumaßnahme braucht man nicht das ganze Grundstück der ehemaligen Verladerampe, vermutet GR Geigl und regt an, nur eine bestimmten Bererich zuzuweisen.
Dies stellt BM Holzner richtig, denn die Baustelleneinrichtung wird nicht nur für das neue Stellwerksgebäude, sondern auch für Maßnahmen am Gleiskörper auf der Strecke benötigt. Die Bahn hat bereits signalisiert, dass die gemeindliche Fläche auch als Zwischenlagerplatz vorgesehen ist.
GR Schlindwein thematisiert die Begrünung der Fläche nach Abschluss der Arbeiten, das sollte gefordert werden. BM Holzner beruft sich auf den Beschlussvorschlag, der der Bahn die Wiederherstellung der Fläche wie im Bestand auferlegt.
GR Geigl bedauert die Zerstörung der derzeit ökologisch wertvollen Bepflanzung und möchte die Neuanpflanzung überprüft wissen. Die Gemeinde soll hier „das Heft nicht aus der Hand geben“.
Was die Anpassung an erforderliche Verkehrsbedürfnisse beim Bahnübergang Auenstraße bedeutet, möchte GR Pfannerstill wissen.
Herr Schaller unterrichtet, dass die Gemeinde hier noch eine Planung der Deutschen Bahn erhalten wird.
BM Holzner bestätigt, dass Planungen laufen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist bekannt, dass eine Straßenverbreiterung an der Stelle auf Gemeindegrund erfolgen soll
, an der vorübergehend die Tafeln für Wahlwerbung platziert sind. Wegen der Hanglage wird eine Stützmauer erforderlich sein. Die Baumaßnahmen erfordern keinen Eingriff in Privatgrund.
Auf Nachfrage von GR Geigl prognostiziert BM Holzner einen Baubeginn für ca. 2021/22. Das Vorhaben erfordert die Sperrung der gesamten Strecke nach Berchtesgaden. Die Bahn ist aber bestrebt, die Sperrzeiten so gering wie möglich zu halten.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt von den vorgestellten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn auf dem Grundstück Fl. Nr. 298/26 sowie entlang der Bahnlinie im Gemeindegebiet Kenntnis. Die für die Baustelleneinrichtung vorgesehene Fläche auf der ehemaligen Verladerampe muss wie im Bestand wiederhergestellt werden. Weitere Einwendungen oder Bedenken werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.07.2019 13:49 Uhr