Bauantrag zum Errichten einer landwirtschaftlichen Futtermittel- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 436
Daten angezeigt aus Sitzung:
58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Wie Herr Schaller informiert, soll auf dem Grundstück Klingerweg 3 östlich des Hauptgebäudes eine vorhandene landwirtschaftliche Futtermittel- und Maschinenhalle auf eine Größe von 18,02 m x 14.89 m und eine Höhe von 6,67 m erweitert werden. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, im Flächennutzungsplan ausgewiesen als Acker/Grünland.
Ein Vorhaben im Außenbereich ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist, es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und dabei nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Gründe, dass öffentliche Belange entgegenstehen, sind nicht erkennbar. Die Erschließung ist gesichert und es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb. Das Vorhaben ist gegenüber der Betriebsfläche untergeordnet. Die Privilegierung nach § 35 BauGB ist als gegeben anzusehen. Dem Bauantrag kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Futtermittel- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Klingerweg 3 (Fl. Nr. 436) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.07.2019 13:49 Uhr