Bauantrag zum Errichten eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 757 an der Salzstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Fl. Nr. 757 an der Salzstraße soll ein Wohnhaus mit zwei Wohnungen errichtet werden, unterbreitet Herr Schaller. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet.
Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen.
Das Gebäude soll eine Grundfläche von 14,11 x 10, 11 m erhalten, die Firsthöhe soll 7,46 m bei einer Dachneigung von 22° betragen. Es handelt sich um ein Wohnhaus in herkömmlicher Bauweise ohne besondere Auffälligkeiten. Das Grundstück wird etwas überdurchschnittlich bebaut, allerdings sind in der näheren Umgebung vergleichbare Bebauungen vorhanden. Zur Verringerung der Versiegelung sollen die notwendigen Stellplätze mit wasserdurchlässigem Belag (wassergebundener Kies, Ökopflaster oder Vergleichbares) befestigt werden. Im Hinblick auf die Innenraumverdichtung kann einer derartigen Bebauung zugestimmt werden. Das Vorhaben entspricht auch dem Ortsentwicklungskonzept, das Baugrundstück liegt in einem Bereich, in dem Wohnen vorgesehen ist.
Die notwendigen Stellplätze, drei für die Wohnungen sowie ein Besucherstellplatz, sind nachgewiesen. Die Prüfung des Bauantrags ergab, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
Auf Hinweis von GR Geigl lässt Herr Schaller wissen, das Wasserwirtschaftsamt hat den notwendigen 5-Meter-Abstand zum Schlossgraben gefordert; dieser wurde bei der Planung berücksichtigt.
3. BM Dr. Zimmer richtet den Fokus auf die im Plan eingezeichneten Bäume und erkundigt sich, ob dies als Grünordnung gewertet werden kann. Er meldet grundsätzlich Sorgen zur Grünordnung an und wirft die Frage auf, ob im Plan vorhandene Bäume tatsächlich existent sind.
Herr Schaller unterstreicht, die Baugenehmigung bezieht sich nicht auf die Grünordnung, sondern auf das Bauwerk.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 757 an der Salzstraße zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die notwendigen Stellplätze sollen in wasserdurchlässiger Bauweise errichtet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.07.2019 15:13 Uhr