Aufstellung des Bebauungsplanes "011/B/2 9. Änderung St. Zeno Nord" der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.07.2019 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, die Stadt Bad Reichenhall hat für die Grundstücke Fl. Nrn. 141 und 343 Gemarkung St. Zeno beschlossen, einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Als Nutzungsart soll gemäß § 6 BauNVO ein Mischgebiet festgesetzt werden.
Derzeit ist das Plangebiet durch eine bis drei Vollgeschosse umfassende Bebauung eines Einzelhandelbetriebes und einer ebenfalls dreigeschossigen Mischbebauung (Wohnen und Gewerbe) geprägt.
Der künftige Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit bis zu vier Geschossen und einer Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe sowie Tiefgaragen.
Die Gemeinde Piding wird um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes gebeten. Der Bebauungsplan wurde geprüft. Nachteilige Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding sind nicht erkennbar.
Die Unterlagen zu diesem Bebauungsplan können unter http://www.stadt-bad-reichenhall.de/de/bauleipläne/ eingesehen werden.  

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des Bebauungsplanes „9. Änderung St. Zeno Nord“. Bedenken werden nicht erhoben, Einwände werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.07.2019 15:13 Uhr