Bauantrag zum Errichten eines Carports auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 29 (Fl. Nr. 918/14); Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 19 "Urwies Nord"


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2019 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 29 (Fl. Nr. 918/14) soll ein Carport mit einer Grundfläche von 146 m² und einer Höhe von 3,10 m errichtet werden, so Herr Schaller. Dazu ist es notwendig, die vorhandene Doppelgarage von der Ostecke in die Nordecke umzusetzen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Urwies Nord“. Das Bauvorhaben liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Es wurde nun ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze beantragt.
Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB können von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes unter bestimmen Umständen Befreiungen erteilt werden. Grundsätzlich dürfen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Der Bogen des Begriffs „Grundzüge der Planung“ ist weit gespannt. Im vorliegenden Fall handelt es nach dem Flächennutzungsplan um ein Gewerbegebiet; die Anforderungen an das Planungskonzept sollten nicht zu hoch angesetzt werden. Das Errichten eines Carports ist mehr als Abweichung von minderem Gewicht zu betrachten. Ziel der Bauleitplanung war, das Hauptgebäude auf einen bestimmten Bereich des Grundstücks zu beschränken. Einige wenige Nebenanlagen beeinträchtigen das Planungskonzept nicht. Da auch die weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB für eine Befreiung gegeben sind, wird vorgeschlagen, dem Befreiungsantrag zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Auf Frage von GR Geigl lässt Herr Schaller wissen, dass der Carport auf drei Fahrzeuge ausgerichtet ist.

Die Grenzpolizeiinspektion Piding  wird eines dieser neuen Einsatzfahrzeuge am Rupertimarkt vor dem Rathaus präsentieren, gibt Herr Schaller bekannt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 19 „Urwies Nord“ hinsichtlich der Baugrenzen für die Errichtung eines Carports und dem Versetzen einer Doppelgarage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2019 13:51 Uhr