Haltverbot in der Lattenbergstraße; Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.2.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2019 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen haben am 18.02.2019 den Antrag gestellt, in der Lattenbergstraße beidseitig ein absolutes Haltverbot (Z 283) anzuordnen, führt Herr Schaller aus.
In der Lattenbergstraße besteht bereits seit 2005 zwischen dem Hotel und der Einmündung Berchtesgadener Straße ein absolutes Haltverbot. In der Gegenrichtung besteht ein eingeschränktes Haltverbot von der Einmündung Am Gänslehen (Ganghofer Straße) bis zur Einmündung in die B 20.
Das Ordnungsamt führte mit dem Verkehrssachbearbeiter der PI Bad Reichenhall eine Ortsbesichtigung durch. Die Polizei vertritt die Ansicht, dass die bestehende Haltverbotregelung ausreichend ist. Empfohlen wurde aber noch, zwischen Gaisbergstraße und Berchtesgadener Straße das Haltverbot auf den Seitenstreifen auszudehnen und zeitlich zu beschränken: Montag – Freitag 8.00 bis 19.00 Uhr. Damit soll diese Fläche im Fall von Veranstaltungen auf dem Festplatz zum Parken zur Verfügung stehen.

Diskussionsverlauf

BM Holzner bittet 3. BM Dr. Zimmer um Begründung bzw. Darstellung des vorliegenden Antrags.

Das bestehende absolute Haltverbot ist schlecht umgesetzt, schildert 3. BM Dr. Zimmer. Er berichtet von parkenden Sattelschleppern, die von 7 bis 9 Uhr parken und nachts - schlecht beleuchtet - auf beiden Seiten stehen, zum Teil auch ausladen. Er weist außerdem darauf hin, dass morgens der Schulweg befahren wird und es immer wieder zu gefährlichen Situationen auch für Radfahrer kommt.
Die von der Polizei vorgeschlagene zeitliche Begrenzung kann 3. BM Dr. Zimmer nicht nachvollziehen, denn gerade nachts und an den Wochenenden entstehen diese extrem gefährlichen Situationen. Außerdem wundert er sich darüber, dass die Polizei in ihrer Empfehlung den vorhandenen Grünstreifen an der Lattenbergstraße als „Seitenstreifen“ bezeichnet. Das ist ein begrünter Sicherheitsstreifen, auf dem nicht geparkt werden darf. Auch ist der Platz für ein Auto zu schmal, sodass sich ein parkendes Fahrzeug zum Teil entweder auf der Straße oder auf dem Radweg befindet. Er kann die Ansicht der Polizei nicht nachvollziehen. Auf Nachfrage erhält er die schriftliche Stellungnahme der PI Bad Reichenhall und hält fest, dass die darin vermerkte zeitliche Beschränkung mit 8.00 bis 18.00 Uhr angegeben ist. Insofern muss die Beschlussvorlage korrigiert werden.
Herr Schaller nimmt dies zur Kenntnis.
Die Empfehlung der Polizei würde die Lage verschlechtern, so 3. BM Dr. Zimmer und gibt zu erkennen, dass es besser ist, an der bisherigen Regelung festzuhalten. Er regt an, die Gemeinde sollte nun mit der Polizei Kontakt aufnehmen, damit diese an den Zeiten zwischen 7 und 9 Uhr sowie an den Wochenenden und nachts Streife fährt und das Halteverbot durchsetzt. Es wird sich herumsprechen, dass kontrolliert wird.

BM Holzner hält fest, dass der Antrag zurückgezogen ist und kein Beschluss erlassen wird.

BM Rotter erkennt das Problem für den Lkw-Fahrer, der unweigerlich auf der Straße parken muss, wenn zum Beispiel das Firmengelände Obst-Maier verschlossen ist.

GR Steinbrecher sieht es als erhebliche Verschlechterung der Situation, wenn Lkw-Fahrer noch etliche Runden im Dorf drehen, weil sie nicht parken dürfen. Dabei gibt es in Piding Betriebe, die Tag und Nacht angefahren werden.

BM Holzner entgegnet auf Frage von GR Geigl, bei der Gemeinde sind wegen der Situation noch keine Beschwerden eingetroffen.

GR Geigl hält es eventuell für hilfreich, das Problem mit der Firma Maier zu besprechen und deren Sichtweise zu eruieren.

Es erfolgt keine Abstimmung.

Datenstand vom 22.10.2019 13:51 Uhr