Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Göllstraße 10 (Fl. Nr. 687/2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.10.2019 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das bestehende Anwesen Göllstraße 10 soll demnächst abgebrochen werden, gibt Herr Schaller bekannt. An dessen Stelle ist nun ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und Garagen geplant.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben u. a. zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.
Das Gebäude soll eine Grundfläche von 16,86 m x 13,23 m haben. Die Firsthöhe des Bauwerks ist mit 10,64 m angegeben. Das Dachgeschoss soll wie beim Nachbaranwesen Göllstraße 8 als Kniestock mit einer Wandhöhe von 1,80 m ausgeführt werden, um eine vernünftige Raumhöhe zu erzielen. Die Gebäudehöhe und die Anzahl der Geschosse orientiert sich auch an verschiedenen Gebäuden in der näheren Umgebung, beispielsweise Baugebiet Sudetenstraße oder Egerländerstr. 2 -10. So gesehen folgt der Bauantrag dem Einfügegebot des § 34 BauGB. Zudem spricht das Ortsentwicklungskonzept von einer Innenraumverdichtung in diesem Bereich. Im Hinblick auf die große Nachfrage nach Wohnraum und sparsamen Umgang mit Grund und Boden in unserer Gemeinde erscheint dies auch angemessen.
Auch das Maß der Bebauung fügt sich im Verhältnis zur Grundstücksgröße von 840 m² in die nähere Umgebung ein.

Für die sechs Wohnungen zwischen 50 und 100 m² Wohnfläche sind nach der Stellplatzsatzung neun Stellplätze und zwei Besucherparkplätze notwendig. Diese elf Stellplätze sind mit zwei Stellplätzen in einem Carport (mit Fahrradabstellplatz) und 9 weiteren Stellplätzen nachgewiesen.
Die Abstandsflächen sind in der Planung angegeben und in Ordnung.
Nach genauer Prüfung ist nach Ansicht der Verwaltung der Bauantrag genehmigungsfähig.

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

GR Schlindwein kommt um 19:14 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses (inkl. des Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.

3. BM Dr. Zimmer vermisst den Plan zu den Stellplätzen.
Herr Schaller legt diesen vor und erklärt auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer, die Stellplätze weisen 2,30 bis 2,50 m  Breite auf und sind von ihm geprüft.
Grundsätzlich bittet 3. BM Dr. Zimmer um Bereitstellung vollständiger Unterlagen, damit auch der Bauausschuss Einsicht nehmen kann.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und einem Carport mit Fahrradabstellplatz auf dem Grundstück Göllstr. 10 (Fl. Nr. 687/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2019 08:33 Uhr