Änderung Bahnübergang Auenstraße; Herstellung des Benehmens mit der Planung der DB Netz AG Regionalbereich Süd


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.10.2019 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller erklärt, die signaltechnischen Anlagen am Bahnhof Piding befinden sich in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand. Der Bahnübergang Auenstraße wird derzeit durch ein mechanisches Einheitsstellwerk gesteuert. Alle Anlagen müssen deshalb erneuert werden, davon betroffen ist auch der Bahnübergang Auenstraße. Die künftige Bedienung des Bahnübergangs Auenstraße erfolgt wie für alle weiteren Bahnübergange bis Berchtesgaden durch das Zentralstellwerk in Freilassing.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat der Gemeinde Piding die Unterlagen für das Vorhaben „Änderung Bahnübergang (BÜ) Auenstraße“ zur Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde übersandt.
Auf die bereits erteilte Zustimmung zum Bau des Schalthauses im Bereich Marzoller Weg durch den Bauausschuss am 04.06.2019 und die Zustimmung zur „Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme“ durch den Gemeinderat am 16.09.2019 wird verwiesen.
Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden:
  • Rückbau der alten BÜ-Anlage im BÜ-Bereich
  • Aufbau der neuen BÜ-Anlage im BÜ-Bereich einschließlich Modulgebäude und entsprechender Außenanlage
  • Anpassung der BÜ-kreuzenden Straße
  • Schaltung der Fernbeobachteranlage in die vorhandene Bedienzentrale im bestehenden Hochbau im Bahnhof Freilassing
  • Die streckenseitige Verkabelung erfolgt über die ESTW-Technik des ESTW Piding
  • Für die Verkabelung auf der freien Strecke wird das Kabelführungssystem des ESTW-Projektes genutzt.
Die vorgelegten Unterlagen wurden eingehend durchgesehen. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die Belange der Gemeinde Piding unzumutbar beeinträchtigen würden. Die das Vorhaben begleitenden Maßnahmen sind bereits abgestimmt. Es kann daher empfohlen werden, das Benehmen mit dem Vorhaben herzustellen.
       

Diskussionsverlauf

Laut GR Geigl muss der Bahnübergang während der Bauzeit für Radfahrer und Fußgänger passierbar bleiben. Hier ist unbedingt eine Zusage der Bahn einzufordern. Es ist nicht zumutbar, dass diese Verkehrsteilnehmer ihren Weg durch die Au nehmen müssen. Es wären viele betroffen, unterstreicht GR Geigl.
Herr Schaller pflichtet bei mit dem Hinweis, dies ist im Rahmen einer Verkehrsanordnung zu regeln.

Der Schienenverkehr wird weitgehend aufrecht erhalten bleiben, höchstens für einige Tage gesperrt sein bzw. sporadisch möglich sein, erläutert Herr Schaller auf Frage von GR Pfannerstill.

BM Holzner zeigt sich skeptisch, ob die Forderung nach Aufrechterhaltung des Überganges für Radfahrer und Fußgänger an die Bahn gestellt werden kann. Er erhielt die Auskunft, für die Verkehrssicherungspflicht ist die ausführende Baufirma verantwortlich. Trotzdem verspricht der Vorsitzende, das Möglichste für die Fußgänger und Radfahrer zu tun.

3. BM Dr. Zimmer plädiert auf Ergänzung des Beschlusses mit der Forderung nach Sicherstellung dieses wesentlichen Überganges für Fußgänger und Radfahrer, was dann Teil der Ausschreibung wird. Man sollte nicht das Prinzip „Hoffnung“ gelten lassen.

Herr Schaller ergänzt daraufhin den Beschluss mit dem Zusatz, dass der Fußgänger- und Radverkehr während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten werden muss.

GRin Schönherr wirft die Frage auf, wann die Maßnahme erfolgt und wie lange diese dauert.
Im Herbst 2021 soll das Vorhaben umgesetzt werden, so BM Holzner, ein genauer Zeitplan liegt jedoch noch nicht vor.

Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, lässt BM Holzner über den geänderten Beschluss abstimmen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt von der Planung des Bauvorhabens der DB Netz AG zur Erneuerung des Bahnüberganges Auenstraße Kenntnis und stellt das Benehmen nach § 74 Abs. 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz her. Während der gesamten Bauzeit muss der Fußgänger- und Radfah rverkehr aufrechterhalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2019 08:33 Uhr