Planfeststellungsverfahren der Regierung von Oberbayern zum geplanten Umbau des Bahnhofes Piding; hier: Anhörung der Gemeinde und Entscheidung über zusätzliche Wetterschutzanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates, 06.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Piding (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Gemeinderates 06.08.2015 ö 5

Beschluss 1

Eine Wetterschutzanlage wird für nicht ausreichend angesehen. Für die wartenden Fahrgäste ist daher eine zusätzliche Wetterschutzanlage einzuplanen. Die Kosten in Höhe von max. 15.000,-- € werden von der Gemeinde übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 2

1.        Vor Beginn der Bauarbeiten ist für das im Eigentum der Gemeinde stehende Bahnhofsgebäude (Bahnhofstraße 1) eine gebäudetechnische Beweissicherung bzw. für die Verkehrsflächen Bahnhofsvorplatz (Fl. Nr. 298/36) sowie dem Geh- und Radweg (Fl. Nr. 298/26 und 298/32) und dem gemeindlichen Schmutzwasserkanals (Fl. Nrn. 298/36 und 298/26) eine Beweissicherung durchzuführen.
2.        Während der Bauzeit können die gemeindeeigenen Flächen Fl. Nrn. 298/26 und 298/32  als Baustelleneinrichtungsflächen genutzt werden. Die Fläche für die Baustelleneinrichtung ist komplett abzusperren und einzuzäunen. Dabei ist die ständige Aufrechterhaltung sowie Passierbarkeit des angrenzenden Geh- und Radweges sicherzustellen. Der Geh- und Radweg ist bei Verschmutzungen täglich zu reinigen. Nach Abschluss der Arbeiten sind diese Flächen der Baustelleneinrichtung wieder in ihrem ursprünglichen Zustand herzustellen. Diese Flächen sind vor Verunreinigungen - insbesondere durch Öle oder sonstige, wassergefährdende oder bodenverunreinigenden Stoffe - zu schützen.
3.        Der gesamte baustellenbedingte Verkehr hat ausschließlich über die Ganghoferstraße und Lattenbergstraße zur B 20 zu erfolgen.
4.        Durch die neu zu installierende  Beleuchtungsanlage dürfen keine Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauung hervorgerufen werden.
5.        Durch mögliche Beschallungsanlagen bzw. akustische Signale dürfen keine Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauung hervorgerufen werden.
6.        Im Zuge der Sanierungsarbeiten sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Schließzeiten der Schrankenanlage am Bahnübergang "Auenstraße" (Bahn-km 11,166) zu verkürzen.
7.        Die Anbindung des Reisendenüberganges an den öffentlichen Weg soll im Zusammenhang mit der DB-Maßnahme ausgeführt werden. Die notwendigen Arbeiten sind mit der Gemeinde abzustimmen.
8.        Ansonsten bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:53 Uhr