Bauantrag zum Errichten eines Ziegenlaufstalles auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl.Nr. 450)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2015 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass ein Bauantrag vorliegt, auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl.Nr. 450) einen Ziegenlaufstall zu errichten. Das Gebäude soll eine Länge von 42,20 und eine Breite von 10,00 m haben. Die Wandhöhe soll 4,33 m und die Firsthöhe 6,55 m betragen.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Vorhaben sind gem. § 35 BauGB nur zulässig, wenn
öffentliche Belange nicht entgegenstehen und wenn es, wie im vorliegenden Fall einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Der Bauherr ist bekanntermaßen aktiver Landwirt. Die Privilegierung wird jedoch noch im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Beeinträchtigungen öffentlicher Belange liegen gem. § 35 Abs. 3 BauGB nicht vor; das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft festsetzt.

Die Prüfung ergab, dass der Bauantrag genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Ziegenlaufstalles auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl.Nr. 450 mit Fl.Nr. 436) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:21 Uhr