Bauvoranfrage zur Errichtung zweier Gebäude für einen Vermehrungsbetrieb für Honigbienen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2015 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass eine Bauvoranfrage zum Errichten von zwei Gebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 485/3 vorliegt. In diesen Gebäuden soll eine Imkerei zur Vermehrung errichtet werden. Die beiden Gebäude sind bereits vorhanden, sollten aber nun eigentlich entfernt werden, da sie ohne eine Baugenehmigung errichtet wurden. Eine entsprechende Anordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land liegt vor.

Diese Gebäude mit einer Größe von ca. 9,50 x 5,50 m und 4,60 x 3,80 m sollen nun nach der vorliegenden Bauvoranfrage für den Zweck einer Imkerei zur Vermehrung genutzt werden. Dazu ist grundsätzlich eine Baugenehmigung  erforderlich.

Das Grundstück liegt im Außenbereich. Vorhaben sind nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Die Privilegierung setzt eine berufsmäßige Imkerei voraus. Ob eine "Imkerei zur Vermehrung" diese Voraussetzung schafft, wird im weiteren Bauvoranfrageverfahren geprüft.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als "Fläche für die Landwirtschaft" festgesetzt und weiter als ökologische wertvolle Fläche mit Magerrasen beschrieben.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass 3. BM Dr. Zimmer der Antragsteller ist.

GR Geigl informiert, dass es sich hier um einen Schwarzbau handelt und keine Erschließung vorhanden ist. Er kann nicht nachvollziehen, dass ein nicht genehmigtes Baumhaus am Högl abgerissen werden musste und man hier versucht für einen Schwarzbau eine Privilegierung zu bekommen.

Herr Schaller äußert, dass für ein Bienenhaus keine Erschließung benötigt wird.

GR Schlindwein gibt GR Geigl recht und kann dem Antrag nicht zustimmen.

GR Pfannerstill kennt die Sorgen und Nöte der Imker, allerdings hält er es nicht für richtig auf diese Art und Weise einen Schwarzbau zu legalisieren und Einnahmemöglichkeiten zu schaffen. Ebenso hält er es nicht für sinnvoll die bestehenden Gebäude abzureißen und anschließend für den Vermehrungsbetrieb neu zu errichten. Auch kann er nicht verstehen, weshalb der Grundstückseigentümer dies nicht selber macht. Er fragt nach, ob und durch wen die Gemeinde erfährt, wenn der Betrieb einmal eingestellt wird und wer das alles überwacht.

BM Holzner äußert, dass so ein Vorhaben in der Landwirtschaft im Außenbereich immer problematisch ist und sich die Genehmigung ausschließlich nur nach der Privilegierung richtet. Sollte eine Erschließung von Wasser und Kanal benötigt werden, kann dem Ganzen nicht zugestimmt werden, da das Grundstück nicht erschlossen ist.

GRin Goldbrunner schlägt vor, einen Vertrag aufzusetzen, in dem festgehalten wird, dass sich der Betreiber die Betriebsaufgabe bei der Gemeinde anzeigen muss.

GR Schlindwein befürchtet, dass man hier einen Präzedenzfall schafft und sämtliche Bürger ihre Schwarzbauten dann an Imker verpachten, um so einem Abriss zu entkommen. Er befürchtet, dass dann jeder das tut was er will und sich an keine Vorschriften mehr hält. Auch weist er darauf hin, dass es sich hierbei um keine einfachen Stadel, sondern um massiv ausgebaute Hütten handelt.

BM Holzner macht darauf aufmerksam, dass es sich hier vorerst um eine Bauvoranfrage handelt und abgeklärt werden muss, ob eine Privilegierung vorliegt und ob die Gebäude so genutzt werden können oder umgebaut werden müssen. Anschließend muss der Antragsteller einen Bauantrag einreichen, in dem eine genaue Beschreibung erfolgen muss, in wie weit die Hütten so genutzt oder umgebaut werden können, damit dieses Gewerbe ausgeführt werden kann.

GRin Schöndorfer kann dem schon zustimmen, da sie es für unsinnig hält, die Gebäude zuerst abzureißen und anschließend wieder neu zu errichten.

GR Rotter kann dem nicht zustimmen, da man dadurch einen Schwarzbau nicht nur legalisiert, sondern im Nachhinein auch noch aufwertet.

GR Utz kann einer Legalisierung noch dazu durch eine Privilegierung nicht zustimmen.

GR Lerach hält das Gebäude mit der Größe von fast einem Doppelhaus für einen Bienevermehrungsbetrieb für viel zu groß. Er bittet die Notwendigkeit der Gebäudegröße in der Privilegierung mit prüfen zu lassen.

Herr Schaller lässt wissen, dass beim Bauantragsverfahren ein Plan vorgelegt werden muss und hier die Gebäudegröße hinterfragt werden kann.

BM Holzner erwidert, man kann auch der Bauvoranfrage zustimmen und gleichzeitig die Größenverhältnisse der Gebäude hinterfragen, ob die für dieses Konzept passen.

GR Geigl vermutet, dass das Landratsamt froh sein wird, wenn die Bauvoranfrage genehmigt wird, da das Landratsamt seit fünf Jahren versucht einen Abriss in die Wege zu leiten.

BM Holzner lässt wissen, dass das Landratsamt mit einer Abrissverfügung erst nach einer Klage durchkam, welche jetzt abgeschlossen ist und somit die Verfügung ihre Gültigkeit besitzt. Allerdings wurde diese nun durch die Bauvoranfrage wieder ausgesetzt.

Herr Schaller äußert, dass alle Liegenschaften, außer den beiden Gebäuden und einem offenen Schuppen, bereits vom Grundstück entfernt wurden.

GR Bender kann zum einen seinen Vorrednern bezüglich der nachträglichen Legalisierung zustimmen. Zum anderen vertritt er die Meinung, dass es nicht zielführend ist die bestehenden Gebäude abzureißen und in verkleinerter Form wieder neu zu errichten. Deshalb kann er dem Antrag zustimmen, zumal die Gebäude schon vor so langer Zeit erbaut wurden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Errichten bzw. Nutzen von zwei Gebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr.485/3 für den Zweck einer "Imkerei zur Vermehrung" zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass die Privilegierung, sowie die Notwendigkeit der Größe der vorhandenen Gebäude festgestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Datenstand vom 10.08.2017 15:21 Uhr