Bauvoranfrage zum Errichten eines Anbaus an das Anwesen Högler Str. 56 (Fl.Nr. 1559/2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2015 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass eine Bauvoranfrage zum Anbau eines Wohngebäudes an das bestehende Wohnhaus Högler Str. 56 (Fl.Nr.1559/2) eingereicht wurde. Zweck der Baumaßnahme ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für junge Familienangehörige.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich in vorliegendem Fall nach § 35 Abs. 2 Nr. 5 BauGB. Demnach können Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

Für den Anbau hat der Antragsteller zwei Varianten eingereicht. Bei der Variante 1 soll der Anbau mit einer Größe von 9,45 x 8,00 m an die bestehende Garage angebaut werden. Bei Variante 2 muss die 2006 errichtete Garage mit Photovoltaikanlage entfernt werden. Zudem befinden sich unter dieser Garage die Erdwärmekollektoren. Eine Nutzungsänderung der Garage zum Wohnraum scheidet aus statischen und isolierungstechnischen Gründen aus.

Aus Sicht der Verwaltung ist daher de r Variante 1, die auch dem Wunsch des Antragstellers entspricht, der Vorzug zu geben. Die Gestaltung des Bauwerks wird im Baugenehmigungsverfahren behandelt.

Die GRZ beträgt mit der geplanten Baumaßnahme 0,20 und liegt damit im üblichen Bereich.
Die Erschließung ist gesichert, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Diskussionsverlauf

GR Geigl fragt nach, ob hier nicht eine Privilegierung vorliegen muss.

Herr Schaller äußert, dass dies nicht nötig ist, da nur zwei Wohnungen errichtet werden sollen und dafür die Voraussetzungen nach dem Baugesetzbuch vorliegen.

BM Holzner weist darauf hin, dass es sich derzeit nur um eine Bauvoranfrage handelt, in der abgeklärt werden soll, ob man sich das Bauvorhaben gestalterisch so vorstellen kann. Ein Bauantrag mit Details muss noch eingereicht werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus (Variante 1) an das Anwesen Högler Str. 56 (Fl.Nr. 1559/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:21 Uhr