Bauantrag zur Erweiterung des Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Hockerfeld 5 - 8 (Fl.Nr. 312)


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller gibt bekannt, dass auf dem Grundstück Hockerfeld 5 - 8 ein weiteres Verwaltungsgebäude errichtet werden soll. Dieses Gebäude soll dem bereits bestehenden ovalen Bau ähneln.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld". Das Vorhaben wurde entsprechend der aktuellen Fassung des Bebauungsplanes geprüft. Gemäß der vorgelegten GRZ-Berechnung hat die Fl.Nr. 312 nach der geplanten Bebauung eine GRZ von 0,57, wobei im Bebauungsplan eine GRZ von 0,7 vorgesehen ist.

Die Höhe des Gebäudes entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Mit dem  Verwaltungsgebäude werden die vorhandenen Parkplätze nur überbaut, eine Reduzierung der Stellplätze tritt nicht ein. Die Aufständerung kann in diesem Fall akzeptiert werden.
Das Dach soll wie beim vorhandenen Verwaltungsgebäude als Flachdach ausgeführt werden. Vorgesehen ist ein extensiv begrüntes Flachdach mit einer Neigung von 2 %. Dieses Dach entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Bauherr hat deshalb einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.

Aus optischen Gründen erscheint es sinnvoll, dem Antrag auf Befreiung nachzukommen, nachdem der Neubau damit dem Erscheinungsbild des Bestandsgebäudes angeglichen ist.
Die Prüfung ergab, dass dem Bauantrag sowie der Befreiung hinsichtlich der Dachgestaltung zugestimmt werden kann.

Diskussionsverlauf

GR Rotter befürchtet, dass aufgrund des Neubaus des Verwaltungsgebäudes mehr Personal eingestellt wird und somit die Parkplätze nicht mehr ausreichen werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag der Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG zu, auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 312) ein Verwaltungsgebäude zu errichten und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld" hinsichtlich der Dachgestaltung (§ 2 Ziff. 1) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:22 Uhr