Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Aufstockung zweier Gebäude im Bestand (Fl. Nr. 1034/11, Ahorn-, Auen- und Lindenstraße)


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt Herrn Brunner und Herrn Schulze und bittet um Vorstellung der Bauvoranfrage.

Herr Brunner teilt mit, dass derzeit 250 Personen im Landkreis auf eine sozialorientierte Wohnung warten und das Wohnbauwerk deshalb im letzen Jahr ein Planungsbüro mit der Wohnraumschaffung in der Ahorn-, Auen- und Lindenstraße beauftragt hat. Da in diesem Bereich fast nur 1-Zimmer-Wohnungen zur Verfügung stehen, hat man sich zum Ziel gesetzt, vermehrt 2 – 3-Zimmer-Wohnungen zu schaffen und eventuell auch einige 4 – 5-Zimmer-Wohnungen zu realisieren. Ebenso sollen alle Wohneinheiten behinderten- und seniorengerecht, sowie barrierefrei errichtet werden.

Herr Schulze stellt die baulichen Begebenheiten vor. So ist in dem genannten Bereich eine Innenraumverdichtung geplant. Der Neubau ist mit einem Aufzug und einem Laubengang versehen. Zwei Bestandsgebäude werden um ein Stockwerk aufgestockt umso barrierefreie Wohnungen mit einem Außenaufzug schaffen zu können. Im Innenbereich ist eine Tiefgarage mit 39 Stellplätzen geplant. Die Tiefgaragenzufahrt soll über die Ahornstraße erfolgen. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Eine Geländeanhebung um 1 m im Innenbereich ist wegen der geplanten Tiefgarage nötig. Desweiteren lässt er wissen, dass aufgrund dieser geplanten Baumaßnahmen die Garagen weichen müssen.

Herr Schaller informiert, dass mit der Bauvoranfrage geklärt werden soll, ob sich die neuen Baukörper sowie die Grundstückserhöhung in die nähere Umgebung einfügen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Vorhaben sind gem. § 34 BauGB zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.
Der Neubau sowie der angeschlossene  erhöhte Bestandsbau sollen je drei Geschosse haben. Auch das Haus an der Ahornstraße würde nach der Aufstockung über drei Vollgeschosse verfügen. Die Gebäude Lindenstraße 41, 43 und 45 haben vier Vollgeschosse und überragen damit die neuen bzw. veränderten Bauten. In der näheren Umgebung befinden sich in der Regel Einfamilienhäuser mit zwei Vollgeschossen, so dass sich dadurch eine Abstufung der Gebäudehöhen ergibt, die städtebaulich vertretbar ist. Die Erhöhung des mittleren Grundstücksbereichs um einen Meter wirkt sich nicht nachteilig auf die Umgebung aus, da sie von den öffentlichen Straßen aus kaum sichtbar ist. Zudem ist durch die höhere Lage der Tiefgarage die Beeinträchtigung des Grundwasserbereichs erheblich geringer.
Die Berechnung der GRZ liegt derzeit noch nicht vor, wird aber bis zur Sitzung nachgereicht. Nach einer überschlägigen Berechnung wird die GRZ ohne Tiefgarage 0,24 betragen, mit der Tiefgarage ca. 0,39. Unter Berücksichtigung der näheren Umgebung würde die künftige Bebauung dem Einfügegebot entsprechen. Auch eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist nicht zu erkennen.
Hervorzuheben ist, wenn auch baurechtlich nicht relevant, dass im Neubau auch größere Wohnungen geplant sind, darunter auch 5-Zimmer-Wohnungen.

Diskussionsverlauf

GR Pfannerstill kann sich das vorgestellte Konzept grundsätzlich vorstellen. Da die Parkplatzsituation in dem Bereich allerdings katastrophal ist, vermutet er, dass diese durch den Neu- und Umbau und den damit wegfallenden Stellplätzen und Garagen noch mehr über Hand nimmt.

BM Holzner lässt wissen, dass momentan über die Bauvoranfrage abgestimmt wird und über die Stellplatzsatzung gesondert diskutiert werden muss, zumal noch nicht feststeht, welche Wohneinheiten errichtet werden.

Herr Brunner versteht die Einwände und äußert, dass hierüber nochmals mit der Verwaltung ein Gespräch geführt werden muss. Er schlägt vor, den Gehsteig auf dem Grundstück des Wohnbauwerks zu errichten und den derzeitigen Gehweg als Parkfläche zu verwenden. Desweiteren weist er darauf hin, dass durch die barrierefreie und behindertengerechte Bauweise auch älter Menschen einziehen werden, welche die öffentlichen Nahverkehrsmittel benutzen können und somit nicht mehr auf ihr Auto angewiesen sind oder auch gar keins mehr haben.

GR Pfannerstill merkt an, dass Menschen mit Behinderung erst recht auf ein eigenes Auto angewiesen sind und eher selten den öffentlichen Nahverkehr nutzen.

BM Holzner spricht sich für einen vernünftigen Stellplatzschlüssel aus und fordert zudem mehr Besucherparkplätze, da man diese freihalten muss.

Herr Brunner erklärt zudem, dass aus mietrechtlichen Gründen die Stellplätze gesondert vermietet werden und nicht dem klassischen Wohnungsmietrecht unterworfen ist.

GR Geigl kann der Bauvoranfrage zwar zustimmen, spricht aber auch die derzeit katastrophale Parksituation an und fordert künftig mehr Stellplätze. Ebenso fragt er nach, ob für die geplante Tiefgarage eine Ausgleichspflicht besteht.

BM Holzner äußert, dass dies noch geklärt werden muss.

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt BM Holzner mit, dass ein Spielplatz vorhanden ist, welcher erst neu errichtet wurde und somit bestehen bleibt.

3. BM Dr. Zimmer bittet um Auskunft zur energischen Sanierung der bestehenden Häuser und hofft, dass der Neubau nach der aktuellen EnEV erfolgt.

Herr Brunner zeigt die Gebäude auf und erläutert wie diese energetisch saniert wurden. Für den Neubau laufen derzeit Gespräche bezüglich eines Energiekonzeptes.

GR Lerach hält die Nachverdichtung für einen guten Ansatz, spricht aber ebenso die Parkplatzsituation an.

Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer teilt Herr Schulze mit, dass die Aufstockung aufgrund der Statik nur in Holzbauweise durchgeführt werden kann.

GR Steinbrecher kann der Bauvoranfrage auch zustimmen, seiner Meinung nach muss aber die Parkplatzsituation nochmals überdacht und verbessert werden. Ebenso merkt er an, dass man auch die Hochwasserlage in diesem Bereich nicht vergessen darf.

GR Schlindwein begrüßt die Innenraumverdichtung und fragt nach, ob die Mieter während der Zeit der Aufstockung in ihren Wohnungen bleiben können.

Herr Brunner lässt wissen, dass zum einen die Mieter während der Bauzeit in ihren Wohnungen bleiben können, auch wenn es über 4 – 5 Wochen eine enorme Belastung für sie ist. Zum anderen teilt er mit, dass es von Seiten des Wohnbauwerks besser ist, wenn die Mieter während dieser Zeit in leer stehende Wohnungen umziehen, da man in dieser Zeit auch gleich ihre Wohnungen mit sanieren kann. Dies erfolgt immer Strangweise.

GR Lerach hält die Länge des neuen Gebäudes mit 40 m für problematisch. Da man mit dem bereits bestehenden Haus auf eine Länge von 80 m kommt und dies optisch wie eine lange Wand wirkt.

Herr Schulze teilt mit, dass dem Landratsamt bereits eine andere Lösung unterbreitet wurde und zeigt diese auf. Allerdings wurde dieser Vorschlag vom Landratsamt abgelehnt.

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Brunner mit, dass die neuen Wohnungen nicht als Eigentumswohnungen zur Verfügung stehen, sondern als sozialorientierte Wohnungen vermietet werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zu auf dem Grundstück Fl.Nr. 1034/11 einen Neubau (E+2) mit einer Tiefgarage (Geländeanhebung um 1 m) zu errichten sowie zwei Bestandsgebäude(Lindenstr. 33/35 sowie Ahornstr. 46) um ein Vollgeschoss (E+2) zu erhöhen und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Stellplatzsituation ist im weiteren Verfahren gesondert abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:22 Uhr