GR Lerach hält fest, dass diesem Bauvorhaben schon einmal zugestimmt wurde. Allerdings hält er die vorgeschlagene Lösung, für dieses einzelne Grundstück die GRZ zu erhöhen, für schwierig. Seiner Meinung nach, sollte dies großflächiger betrachtet werden.
BM Holzner stimmt zu, dass der Bauausschuss diesem Bauvorhaben grundsätzlich schon einmal zugestimmt hat. Nach Mitteilung des Landratsamtes muss jetzt aber zur Realisierung der Bebauungsplan geändert werden. Seiner Meinung nach ist die Betrachtung der gesamten Parzellen in diesem Bebauungsplangebiet mit einem sehr hohen Arbeits- und Kostenaufwand verbunden. Aus diesem Grund schlägt er eine Einzelbetrachtung vor.
3. BM Dr. Zimmer hält eine gesamte Änderung des Bebauungsplangebietes für die beste Lösung.
Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer teilt GR Lerach mit, dass es für Bebauungsplanänderungen keine Richtlinien gibt und somit jeder, auch Bautechniker, Änderung durchführen können.
BM Holzner weist darauf hin, dass bei einer Einzelfallbetrachtung der Bauherr die Kosten trägt. Bei einer Änderung für das gesamte Gebiet müsste die Gemeinde die Kosten tragen.
Herr Schaller merkt an, dass viele
Anbauten in diesem Gebiet über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abgewickelt wurden.
GR Lerach schlägt vor, entweder mit dem Bauherrn zu sprechen, ob der Anbau nicht so geändert werden könnte, dass man auf eine GRZ von 0,25 kommt, oder man für 3 bis 6 angrenzende Grundstücke eine Bebauungsplanänderung durchführt.
GR Geigl spricht sich für eine Einzelfallbetrachtung aus.
GR Pfannerstill befürchtet, dass das Landratsamt einer Einzelfallbetrachtung nicht zustimmen wird und auf eine Änderung des gesamten Bebauungsplanes drängt.
BM Holzner äußert, dass das aufgezeigte Grundstück bereits bebaut ist und für den Anbau das Sichtdreieck und die Baugrenzen erweitert werden müssten. Er schlägt vor, um auf die bereits genehmigte Baugröße heranzukommen, eine GRZ von 0,25 und diese um 10% zu erhöhen.
GR Lerach rät, diese Vorgangsweise vorher mit dem Landratsamt abzuklären.
3. BM Dr. Zimmer hält dies für keine gute Lösung. Zuerst den Bebauungsplan ändern, obwohl man im Vorfeld schon weiß, dass die GRZ von 0,25 nicht ausreicht und im Nachhinein eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beantragen. Seiner Meinung nach, sollte der Bebauungsplan für das gesamte Gebiet geändert werden.
BM Holzner hält es für sinnvoller, ehe man jetzt eine Entscheidung trifft, mit dem Bauherrn und dem Landratsamt zu sprechen, welche Lösung mitgetragen werden kann und welche Kosten bei einer kompletten Bebauungsplanänderung für das aufgezeigte Gebiet auf die Gemeinde zukommen würden.
Einstimmig besteht damit Einverständnis, bis zur nächsten Sitzung mit dem Landratsamt und dem Bauwerber die Punkte abzuklären und die Kosten für eine gesamte Bebauungsplanänderung zu eruieren.