GR Geigl stellt fest, dass im Flächennutzungsplan von der Errichtung einer Cafeteria und im Bebauungsplan von einem Restaurant gesprochen wird und fragt nach, was denn nun errichtet wird.
Herr Schaller kann dies nicht sagen und daran auch nichts ändern, da die Unterlagen so von der Gemeinde Anger gekommen sind.
3. BM Dr. Zimmer schließt sich der Aussage von GR Geigl an, wobei es im Prinzip egal ist, was errichtet wird. Vielmehr möchte er wissen, in welchem Verfahren der Verkehr berücksichtigt wird, da mit dieser Maßnahme die Staatsstraße zusätzlich wieder belastet wird. Seiner Meinung nach, sollte man Bedenken gegen die Zunahme des Verkehrs äußern, zumal die Kapazitätsgrenze an der Kreuzung B 20 / St 2103 erreicht ist.
Herr Schaller lässt wissen, dass zum einen die Verkehrssituation im Bebauungsplan angesprochen wird. Zum anderen merkt er an, dass bei der letzten Änderung für das Porsche Traumwerk im Anschreiben an die Gemeinde Anger diese Bedenken mit aufgenommen wurden, aber man baurechtlich nichts gegen die Änderung hat.
3. BM Dr. Zimmer schlägt vor, in beiden Fällen Bedenken bezüglich der Verkehrszunahme aufzuzeigen, zumal die Gemeinde Piding einen Umbau der Kreuzung B 20 / St 2103 wünscht.
GR Geigl äußert, um die ganze Situation zu entschärfen, muss man auch darauf hinweisen, dass die Gemeinde Anger zur Entschärfung der Verkehrssituation einen Vollanschluss an die Autobahn fordern soll. Ansonsten läuft der ganze Verkehr wieder über Piding.
3. BM Dr. Zimmer plädiert dafür, dass man Bedenken gegenüber einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen in Piding anmelden muss. Eine Forderung, dass Anger einen Vollanschluss an die Autobahn erhält, geht ihm in dem Fall zu weit.
BM Holzner weist nochmals darauf hin, dass lediglich der Teil, der im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt ist, in ein Sondergebiet umgewandelt wird und es sich nicht um eine komplette Neuaufstellung
des Flächennutzungsplans handelt. Deshalb kann man seiner Meinung nach keine Forderung für einen Autobahnanschluss stellen. Der Beschlussvorschlag kann aber dahingehend ergänzt werden, dass man Bedenken gegenüber der Zunahme des Verkehrs anzeigt.
GR Geigl stellt fest, dass in dem Bereich noch weitere Flächen zur möglichen Erschließung vorhanden sind und im Flächennutzungsplan die Verkehrssituation nicht gelöst wurde.
GR Bender kann prinzipiell den Aussagen zustimmen. Da es sich aber nur um einen kleinen Teil handelt, welcher von Gewerbe- in Sondergebiet umgewandelt wird, vermutet er nicht, dass der Verkehr so drastisch zunehmen wird und bittet um Abstimmung.
GR Dufter äußert, man muss das Traum- und Classicwerk als Gesamtpaket betrachten. Das Straßenbauamt wird die Erweiterung verkehrstechnisch prüfen, wobei er nicht glaubt, dass der Verkehr so stark zunehmen wird.