Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Anger


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2015 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass der Gemeinderat der Gemeinde Anger die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes "HPP Classicwerk" geschaffen werden.

Die Gemeinde Piding wurde mit Schreiben vom 9.10.2015 um Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes gebeten. Mit diesem Verfahren soll im Anschluss an das fast fertige HPP Traumwerk die Errichtung eines Classicwerkes auf dem Grundstück des ehemaligen Bauhofs und Baufirma Koch ermöglicht werden.
Das Classicwerk mit ca. 300 Stellplätzen soll sowohl Privatfahrzeuge von Hans-Peter Porsche als auch vermietbare Boxen und Stellplätze für Fahrzeuge beinhalten. Zudem ist eine Werkstatt zur Restauration und Wartung der Fahrzeuge, ein Oldtimerhandel sowie eine Cafeteria für Besucher und Mieter geplant.

Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurden eingehend geprüft. Grundsätzlich konnten keine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.

Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist auch auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung einzugehen. Hier ist festzustellen, dass ein großer Teil der Fläche bereits mit Gebäuden, Stellplätzen und Lagerflächen versehen ist.

Nach Ansicht der Verwaltung sind die weiteren im Umweltbericht betrachteten Auswirkungen ausreichend behandelt. Es sind keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten.

Herr Schaller liest die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes vor.

Diskussionsverlauf

GR Geigl stellt fest, dass im Flächennutzungsplan von der Errichtung einer Cafeteria und im Bebauungsplan von einem Restaurant gesprochen wird und fragt nach, was denn nun errichtet wird.

Herr Schaller kann dies nicht sagen und daran auch nichts ändern, da die Unterlagen so von der Gemeinde Anger gekommen sind.

3. BM Dr. Zimmer schließt sich der Aussage von GR Geigl an, wobei es im Prinzip egal ist, was errichtet wird. Vielmehr möchte er wissen, in welchem Verfahren der Verkehr berücksichtigt wird, da mit dieser Maßnahme die Staatsstraße zusätzlich wieder belastet wird. Seiner Meinung nach, sollte man Bedenken gegen die Zunahme des Verkehrs äußern, zumal die Kapazitätsgrenze an der Kreuzung B 20 / St 2103 erreicht ist.

Herr Schaller lässt wissen, dass zum einen die Verkehrssituation im Bebauungsplan angesprochen wird. Zum anderen merkt er an, dass bei der letzten Änderung für das Porsche Traumwerk im Anschreiben an die Gemeinde Anger diese Bedenken mit aufgenommen wurden, aber man baurechtlich nichts gegen die Änderung hat.

3. BM Dr. Zimmer schlägt vor, in beiden Fällen Bedenken bezüglich der Verkehrszunahme aufzuzeigen, zumal die Gemeinde Piding einen Umbau der Kreuzung B 20 / St 2103 wünscht.

GR Geigl äußert, um die ganze Situation zu entschärfen, muss man auch darauf hinweisen, dass die Gemeinde Anger zur Entschärfung der Verkehrssituation einen Vollanschluss an die Autobahn fordern soll. Ansonsten läuft der ganze Verkehr wieder über Piding.

3. BM Dr. Zimmer plädiert dafür, dass man Bedenken gegenüber einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen in Piding anmelden muss. Eine Forderung, dass Anger einen Vollanschluss an die Autobahn erhält, geht ihm in dem Fall zu weit.

BM Holzner weist nochmals darauf hin, dass lediglich der Teil, der im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt ist, in ein Sondergebiet umgewandelt wird und es sich nicht um eine komplette Neuaufstellung des Flächennutzungsplans handelt. Deshalb kann man seiner Meinung nach keine Forderung für einen Autobahnanschluss stellen. Der Beschlussvorschlag kann aber dahingehend ergänzt werden, dass man Bedenken gegenüber der Zunahme des Verkehrs anzeigt.

GR Geigl stellt fest, dass in dem Bereich noch weitere Flächen zur möglichen Erschließung vorhanden sind und im Flächennutzungsplan die Verkehrssituation nicht gelöst wurde.

GR Bender kann prinzipiell den Aussagen zustimmen. Da es sich aber nur um einen kleinen Teil handelt, welcher von Gewerbe- in Sondergebiet umgewandelt wird, vermutet er nicht, dass der Verkehr so drastisch zunehmen wird und bittet um Abstimmung.

GR Dufter äußert, man muss das Traum- und Classicwerk als Gesamtpaket betrachten. Das Straßenbauamt wird die Erweiterung verkehrstechnisch prüfen, wobei er nicht glaubt, dass der Verkehr so stark zunehmen wird.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der geplanten 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Anger sowie vom Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Kenntnis. Äußerst kritisch gesehen wird die Zunahme des Verkehrs auf der Staatsstraße 2103 (Ortsdurchfahrt Urwies und der Einmündung B 20 / St 2103). Darüber hinausgehende Bedenken und Einwände werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.08.2017 15:24 Uhr