Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes "HPP Classicwerk"
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, das der Gemeinderat der Gemeinde Anger parallel zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes die Aufstellung des Bebauungsplanes "HPP Classicwerk" beschlossen hat. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau des Classicwerks geschaffen werden.
Die Gemeinde Piding wurde mit Schreiben vom 9.10.2015 um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungssplanes gebeten. Mit diesem Verfahren soll im Anschluss an das fast fertige HPP Traumwerk die Errichtung des Classicwerkes auf dem Grundstück des ehemaligen Bauhofs und Baufirma Koch ermöglicht werden.
Als Nutzungen des Classicwerks sind vorgesehen:
- 9.845 m² Ausstellungsfläche,
- 768 m² Verwaltung,
- 220 m² Restaurant,
- 1251 m² Werkstatt mit Lager und
- 2.000 m² Stellplätze, Zufahrten, Zugang und Terrasse.
Die Unterlagen zur Änderung des geplanten Bebauungsplanes wurden eingehend geprüft. Grundsätzlich konnte keine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden mit Ausnahme der Tatsache, dass mit einer weiteren Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Staatsstraße 2103 zu rechnen ist. Daraus kann nach Ansicht der Verwaltung keine negative Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes abgeleitet werden.
Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist auch auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung einzugehen. Hier ist festzustellen, dass ein großer Teil der Fläche bereits mit Gebäuden, Stellplätzen und Lagerflächen versehen ist.
Nach Ansicht der Verwaltung sind die weiteren im Umweltbericht betrachteten Auswirkungen ausreichend behandelt. Es sind keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten.
Herr Schaller liest die Änderungen der Begründung sowie die geplante Satzung mit den Festsetzungen vor.
Diskussionsverlauf
GR Geigl macht darauf aufmerksam, dass die Bebauung zur Stoißer Ache hin sehr dicht und nahe ist und fragt nach, wie es mit Retentionsflächen aussieht. Im Bebauungsplan wird nicht darauf eingegangen. Bei einem Hochwasser fließt das ganze Wasser nach Piding.
Herr Schaller stellt fest, dass Retentionsflächen im Bebauungsplan nicht ausgewiesen sind. Allerdings wird das WWA im Rahmen der Behördenbeteiligung noch gehört.
BM Holzner lässt wissen, dass hier auch Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen. Allerdings weiß er nicht, ob es sich in dem bebauten Bereich aktuell um eine Überschwemmungsfläche handelt. Grundsätzlich geht er davon aus, dass das Wasserwirtschaftsamt Traunstein eine Stellungnahme abgeben muss.
3. BM Dr. Zimmer hält die GRZ von 0,77 für sehr hoch und fragt sich, wie sich dieses massive Bauwerk städtebaulich einfügen soll. Auch möchte er wissen, ob Beleuchtungsanlagen als Werbeanlagen zählen und wo man die Ausgleichsflächen schaffen muss.
Herr Schaller äußert, dass ein Gebäude, welches angestrahlt wird, nicht als Werbemaßnahme anzusehen ist.
GR Dufter ist der Meinung, dass man froh sein sollte, dass Herr Porsche so viel Investiert und sich die Gemeinde Piding nicht in Dinge einmischen sollte, welche die Gemeinde Anger betreffen. Es steht der Gemeinde lediglich zu, Bedenken gegen den Verkehr und der Retentionsflächen bezüglich der Stoißer Ache vorzubringen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt des geplanten Bebauungsplanes "HPP Classicwerk" der Gemeinde Anger sowie vom Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Kenntnis. Äußerst kritisch wird die Zunahme des Verkehrs auf der Staatstraße 2103 (Ortsdurchfahrt Urwies
und bei der Einmündung B 20 / St 2103) gesehen. Darüber hinausgehende Bedenken und Einwände werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2
Datenstand vom 10.08.2017 15:24 Uhr