Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ersatzbaus (Neubau) für das Anwesen Salzburger Str. 3 a nach Grundstücksteilung
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass das Grundstück Salzburger Str. 3 und 3a (Fl.Nr. 72) geteilt werden soll. Dazu liegt eine Bauvoranfrage vor, ob nach der Grundstücksteilung und dem Abbruch des bestehenden Gebäudes Salzburger Str. 3a eine erneute Bebauung in gleichen Ausmaßen und Höhen möglich ist. Die Grundstücksteilung bedarf keiner Genehmigung oder Zustimmung.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen. Das derzeit vorhandene Grundstück hat eine GRZ von 0,48. Das neue Grundstück Salzburger Str. 3 a hätte mit Garage und Nebenanlagen eine GRZ von 0,47. In der näheren Umgebung sind Grundstücke mit gleichwertigen GRZ vorhanden. Insoweit wird das Einfügegebot gewahrt. Demnach kann ein Ersatzbau in der gleichen Größenordnung möglich sein. Notwendig ist noch die Anlage eines zweiten Stellplatzes.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Rotter teilt Herr Schaller mit, dass für den Altbau keine Parkplätze gefordert werden können und für den Neubau damals zwei errichtet wurden.
BM Holzner erklärt, dass für den Altbau auch bei einer Grundstückteilung keine Stellplätze nachgefordert werden können.
GR Lerach erschließt sich die Bauvoranfrage nicht ganz, da seiner Meinung nach bei einem Abriss und Neubau in gleicher Form dies nicht notwendig sei.
Herr Schaller erklärt, dass bei einer Sanierung kein Antrag gestellt werden muss. Bei einem Abriss und Neubau schon, da es sein könnte, dass der abgebrochene Altbau aktuellen Vorschriften widersprach und der künftige Neubau dann nicht genehmigungsfähige Inhalte haben könnte.
Auf Nachfrage von GR Geigl teilt BM Holzner mit, dass der Lärmschutz und die Abstandsflächen erst bei einem Bauantrag geprüft werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Errichten eines gleichartigen Ersatzbaus für das Anwesen Salzburger Str. 3 a nach Grundstücksteilung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:24 Uhr