Anfrage auf Ausweisung von Baugrundstücken auf dem Grundstück Fl.Nr.736 an der Gaisbergstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2015 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, dass der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 736 an der Gaisbergstraße angefragt hat, ob dort eine Ausweisung von Baugrundstücken möglich ist. Für das Schaffen von Baugrundstücken wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes sinnvoll und erforderlich sein.

Zunächst ist zu klären, ob eine Wohnbebauung auf diesem Grundstück grundsätzlich wünschenswert ist. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung für Ökologie/Landschaftsbild/Klima festgesetzt.

Im Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Piding ist ein Teil der Fläche der Fl.Nr. 736 bestimmt
- zum Erhalt und Stärkung einer dezentralen Mischung von Wohnen, Nahversorgung und Dienstleistung
- als Siedlungsbereich

Entsprechend den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes zur Art der baulichen Nutzung sowie der im Ortsentwicklungskonzept vorgesehenen Nutzung einer Teilfläche der Fl.Nr. 736 ist nach Ansicht der Verwaltung eine Bebauung grundsätzlich denkbar. Die Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken im Gemeindegebiet ist groß. Ein kontrolliertes Wachstum der Bevölkerung ohne eine grundlegende Änderung bzw. Erweiterung der bestehenden Infrastruktur wäre möglich.

Für eine weiterführende Entscheidung ist zunächst ein Planungskonzept mit den möglichen Grundstücken und Verkehrsflächen notwendig. Bei einer grundsätzlichen Zustimmung zu einer Bebauung sollten zunächst Angebote für eine Planung eingeholt werden. Die Kosten der Planung sind vom Grundeigentümer als Antragsteller zu tragen.

BM Holzner weist darauf hin, dass lediglich das Planungskonzept vom Bauausschuss ausgearbeitet werden kann und für die Aufstellung des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes der Gemeinderat zuständig ist.

Diskussionsverlauf

GR Geigl regt an, im Vorfeld mit dem Immissionsschutz bezüglich der Lärmbelästigung seitens der B 20 zu sprechen.

BM Holzner informiert, dass dies nicht möglich ist, da der Immissionsschutz zur Berechnung der Lärmgrenze wissen muss, was errichtet wird.

GR Lerach hält es für besser, sich nicht nur auf das Grundkonzept zur Bebauung der Fl.Nr. 736 zu beschränken, sondern das gesamte Gebiet bis zum Burger King bzw. zur Autobahn mit in Betracht zu ziehen.

BM Holzner kann dem zwar zustimmen, allerdings wird vom Antragsteller nur das Grundkonzept für eine Teilfläche der Fl.Nr. 736 gewünscht, wobei man hier die Teilfläche für etwaige Zufahrtsverbindungen aufweiten muss. Da noch eine Vereinbarung zur Kostenübernahme durch den Antragsteller getroffen werden muss, kann man nicht einfach die Kosten für das gesamte Gebiet aufdrängen.

3. BM Dr. Zimmer hält die Vorgangsweise für sehr gut, da man sich an die Vorgaben des Ortsentwicklungskonzeptes anlehnt und der Antragsteller aus diesem Konzept heraus etwas entwickeln möchte.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Anfrage des Grundeigentümers der Fl.Nr. 736 zur Schaffung von Baurecht auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 736 in Anlehnung an das Ortsentwicklungskonzept grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für ein Grundkonzept zur Bebauung einzuholen. Die Kosten sind vertraglich vom Grundeigentümer zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:24 Uhr