Bauvoranfrage zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Anwesen Carossastraße 29 (Fl. Nr. 256/53)


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2020 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am Wohngebäude Carossastraße 29 soll ein Anbau für eine zweite Wohneinheit für die Familie eines Sohnes errichtet werden, so Herr Schaller. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Piding-Ost“. Der geplante Anbau befindet sich überwiegend außerhalb des festgesetzten Baufensters, so dass eine Umsetzung des Vorhabens nur im Wege einer Bebauungsplanänderung möglich ist. Der Bauherr bittet nun um Auskunft, ob der Bauausschuss eine Bebauungsplanänderung entsprechend dem vorliegenden Planungsvorschlag grundsätzlich befürworten würde.
Im Hinblick auf das Schaffen zusätzlichen Wohnraumes könnte eine Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass in jüngerer Vergangenheit einer gleichgelagerten Bebauungsplanänderung zugestimmt wurde.  

Diskussionsverlauf

Laut BM Holzner ist eine Innenraumverdichtung gewünscht. Ob die Größenordnung des vorliegenden Antrags dafürspricht, hält er für fraglich.

GRin Schöndorfer unterstützt einen Anbau, wenn dieser quer zum bestehenden Gebäude errichtet wird. Den Wegfall eines Fensters im Altbestand würde sie in diesem Fall vernachlässigen.

Die neue GRZ würde 0,40 betragen, so Herr Schaller.
Dies stellt eine erhebliche Minderung der Grünflächen dar und die Erhöhung der GRZ ist erheblich, reflektiert 3. BM Dr. Zimmer.
Nach Ausführungen Herrn Schallers wurde in der Nachbarschaft des Bauwerbers ein ähnlicher Bauantrag befürwortet, um Wohnraum für eine junge Familie zu schaffen. Auch im vorliegenden Fall ist von solcher Nutzung auszugehen.
GR Pfannerstill gibt zu bedenken, bei einer Ablehnung würden die Bauwerber unterschiedlich behandelt werden. Deshalb befürwortet er grundsätzlich das Errichten eines Anbaus, jedoch in anderer Form, zum Beispiel wie von GRin Schöndorfer vorgeschlagen.
GR Geigl vertritt die gleiche Meinung.

BM Holzner fasst zusammen, das Gremium kann einer Bebauungsplanänderung zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Anwesen Carossastr. 29 grundsätzlich zustimmen. Die Planung der vorliegenden Bauvoranfrage kann jedoch nicht akzeptiert werden. Der Bauherr wird ersucht, eine geänderte Planung vorzulegen.
Und sich an den Anbau in der näheren Umgebung orientieren, für den bereits  eine Bebauungsplanänderung vorgenommen wurde, ergänzt Herr Schaller.
   

Datenstand vom 21.04.2020 14:05 Uhr