Bauantrag zum Errichten einer Überdachung einer bestehenden Tiefgaragenabfahrt auf dem Grundstück Carossastr. 2 (Fl. Nr. 252/8)


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2020 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Carossastraße 2 besteht eine genehmigte Tiefgarage, gibt Herr Schaller bekannt. Nun liegt ein Bauantrag vor die Abfahrt zu dieser Tiefgarage zu überdachen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügen. Der Bauantrag wurde geprüft, auch hinsichtlich der Abstandsflächenregelung. Die Prüfung ergab, dass der Bauantrag genehmigungsfähig ist. Es wird daher vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Herr Schaller weist darauf hin, die beantragte Überdachung dient auch zum Abstellen des Behinderten-Elektromobils des Hauseigentümers, deshalb die Erhöhung im rückwärtigen Bereich.

Die Hecke des Nachbarn, die an die Rückwand der Überdachung anschließt, wird eingehen, prognostiziert 3. BM Dr. Zimmer.
Dies rechtfertigt jedoch nicht die Ablehnung des Antrages, betont Herr Schaller.

Auf Frage von GR Utz erklärt der Bauamtsleiter, dass zur Überdach ung ein Blechdach auf einer Holzkonstruktion vorgesehen ist.

Das Blechdach wird bei Niederschlägen Lärm verursachen, erkennt GR Geigl.
Dennoch ist die Überdachung mit Blech zulässig, verbalisiert Herr Schaller.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Überdachen der Abfahrt zur Tiefgarage des Anwesens Carossastr. 2 (Fl. Nr. 252/8) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 21.04.2020 14:05 Uhr