Bauantrag zur Erhöhung des Daches des Anwesens Almweg 7 (Fl. Nr. 935/5)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Das Dach des bestehenden Wohnhauses Almweg 7 soll in einem Teilbereich um ca. 40 cm auf eine Firsthöhe von 6,00 m erhöht werden, erklärt Herr Schaller. Grund dafür ist, die bestehende Dachwohnung besser nutzen zu können, die der Sohn des Bauherrn mit seiner Familie beziehen wird.
Das Haus liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan ausgewiesen als Acker/Grünland. Bauen im Außenbereich ist nur zulässig, wenn dem Vorhaben öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Im vorliegenden Fall ist von einem sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB auszugehen. Hinsichtlich der Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist festzustellen, dass sich eine Zulässigkeit des Vorhabens aus § 35 Abs. 4 Ziffer 5 ableiten lässt: Das Gebäude ist zulässiger Weise errichtet worden, die Erweiterung ist angemessen und wird von der Familie des Eigentümers genutzt.
Die Anzahl der Stellplätze wurde neu nach der Stellplatzsatzung berechnet: Drei (2 x 1,5) Stellplätze für die beiden Wohnungen, ein Stellplatz für die Ferienwohnung sowie ein Besucherstellplatz. Die fünf Stellplätze sind mit dem Bauantrag nachgewiesen.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur teilweisen Erhöhung des Daches des Anwesens Almweg 7 (Fl. Nr. 935/5) auf eine Firsthöhe von 6,00 m zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2020 13:19 Uhr