Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Versicherungsagentur in der Bahnhofstraße 44, Fl. Nr. 759/3
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schuster soll auf dem Grundstück Bahnhofstr. 44 (Fl. Nr. 759/3) das bestehende Gebäude abgerissen werden und ein neues Mehrfamilienhaus mit Bürofläche und Tiefgarage entstehen.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 253,5 m² und schafft 446,19 m² Wohnraum aufgeteilt in sechs Wohnungen sowie 113,72 m² Bürofläche. Das Haus hat einen südlichen Quergiebel und mit zwei Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss eine Gesamthöhe von 9,43 m.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein. Die Überbauung des Grundstücks kann in der vorliegenden Form hingenommen werden, insbesondere auch unter dem Aspekt der Innenraumverdichtung. Die Höhe des Gebäudes ist akzeptabel, in der jüngeren Vergangenheit wurden im Innenbereich bereits ähnliche Maße genehmigt und in der näheren Umgebung stehen Häuser mit Firsthöhen zwischen 8,76 m und 10 m. Die Grundstücke in der Nachbarschaft weisen zum Großteil einen höheren Versiegelungsgrad auf, sodass die vorgelegte Planung akzeptiert werden kann.
Der Bauherr möchte so viel Außenfläche wie möglich begrünen. Dazu soll im speziellen an der Südwestseite eine 80 cm hohe ganzjährige Grünhecke entstehen, die dortige Birke soll erhalten bleiben, an der Tiefgaragenabfahrt sollen Wandobstbäume entstehen und die Grünfläche vor den Büroräumen soll halbhohe Sträucher erhalten. Zudem sollen an der Nordwestseite ein Spielplatz bzw. Grün- und Freizeitflächen für alle Bewohner entstehen.
Die notwendigen 14 Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind mit der Tiefgarage und auf dem Gelände vor den Büroräumen nachgewiesen.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Abstandsflächen zu den Nachbarn werden mit einer Ausnahme eingehalten: Die Einhausung der Tiefgaragenabfahrt ist zu nahe an der nördlichen Grundstücksgrenze. Eine mögliche Ausnahme kraft Gesetzes kann aufgrund der Länge der Einhausung der Tiefgaragenabfahrt nicht in Anspruch genommen werden, deshalb ist eine Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung beantragt worden. Diese Ausnahme wird auch von einem im Grundbuch eingetragenen Überbauungsrecht der betroffenen Grundstücksgrenzen für eine Garage gestützt.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
GR Lerach fragt nach, ob eine Abstandsflächenübernahme besteht.
Gespräche fanden statt, der betroffene Nachbar hat bereits unterschrieben, bestätigt Herr Schuster. Unterschrieben ist nur der Eingabeplan, eine Abstandsflächenübernahme gibt es nicht und ist vom Bauherrn derzeit nicht gewünscht. Er möchte die Eintragung im Grundbuch nutzen, um die Abstandsflächenüberschreitung zu realisieren.
2. BM Kleinert steht dem Vorhaben befürwortend gegenüber. Innenraumverdichtung ist gewünscht und das geplante 6-Familien-Haus ist ansehnlich.
Grundsätzlich ist das Vorhaben als positiv zu bewerten, so GR Dr. Zimmer. Er will wissen, ob ein Grünplan vorliegt.
Herr Schuster bestätigt dies.
GR Dr. Zimmer spricht von leidigen Erfahrungen in Sachen „geplante Tiefgaragen“, die anschließend durch Tekturen gestrichen wurden und daher von den Freiflächen wenig übriggeblieben ist. Er kann dem Bauantrag nur zustimmen, wenn die Tiefgarage zwingend kommt.
2. BM Kleinert hält die Unterstellung für übertrieben, dass eine Tiefgarage beantragt, jedoch nicht gebaut wird.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Bürofläche und Tiefgarage in der Bahnhofstraße 44 (Fl. Nr. 759/3) sowie der Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften des Abstandsflächenrechts zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2021 11:18 Uhr