Antrag auf isolierte Befreiung zur Überdachung der bestehenden Terrasse auf dem Grundstück Rupertistr. 20 (Fl. Nr. 727/34 Teil)
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Anwesen Rupertistraße 20 (Fl. Nr. 727/34 Teil) soll an der Südfassade eine Terrassenüberdachung (4,25 x 3,00 m = 12,75 m²) errichtet werden.
Das Bauvorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 g BayBO). Da sich das Grundstück jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Rupertistraße“ befindet und die geplante Terrassenüberdachung außerhalb der darin festgesetzten Baugrenzen liegt, ist hier eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB kann unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Da die Grundzüge der Planung durch eine Überdachung der bestehenden Terrasse nicht berührt sind, die Grundflächenzahl nicht erhöht wird, da die vorgesehen Baufläche bereits versiegelt ist und die restlichen Eigentümer dem Vorhaben zugestimmt haben, sind diese Voraussetzungen erfüllt.
Daher kann aus Sicht der Verwaltung dem Antrag auf isolierte Befreiung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 „Rupertistraße“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Rupertistraße 20 (Fl. Nr. 727/34 Teil) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.08.2023 08:14 Uhr