1. Änderung Ortsabrundungssatzung "Urwies - Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche"


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.08.2023 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 18.05.2023 die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Urwies – Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche“ beschlossen.
Der Entwurf zur 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung vom 12.06.2023 lag in der Zeit vom 28.06 – 27.07.2023 im Rathaus öffentlich aus. 
Auch die Stellungnahmen der Fachbereiche Planen, Bauen, Wohnen, des Immissionsschutzes sowie des Naturschutzes wurden in dieser Zeit eingeholt.

Bei der öffentlichen Auslegung gab es keine Einwendungen. 

Die Stellungnahmen der Fachbehörden im Landratsamt liegen den Sitzungsunterlagen bei.

  1. FB 33 Naturschutz
Grundsätzlich keine Bedenken.
  1. AB 321 Immissionsschutz 
Keine Einwände; auf die bereits bestehenden Regelungen in der Satzung wurde hingewiesen.
  1. FB 31 Planen, Bauen, Wohnen
Für die Normenklarheit und um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden, sollte das Wort „eine“ in § 1 Abs. 1 des Satzungsentwurfs entfallen.

Aufgrund dieser Stellungnahme wurde die 1. Änderung wie folgt angepasst:

Im § 2 Satz 2 der Ortsabrundungssatzung wird das Wort „eine“ gestrichen. Somit lautet die neue Formulierung:
„Im Geltungsbereich nach § 1 ist nur Wohnbebauung und ein Spielplatz zulässig.“

Der Entwurf der 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Urwies – Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche“ liegt den Sitzungsunterlagen bei.

Beschluss

Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und beschließt, die textliche Klarstellung wie im Sachvortrag dargestellt, zu berücksichtigen.


Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Urwies – Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche“ gemäß der Fassung vom 08.08.2023 als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ortsabrundungssatzung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2023 13:51 Uhr