Bebauungsplan Schrattenbachstraße II; Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.08.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Gemeinderat der Gemeinde Anger hat am 04.07.2023 die Aufstellung der o. a. Bebauungsplanänderung beschlossen.
Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung im Geltungsbereich geschaffen, insbesondere für den Betrieb der Wäscherei Abel KG.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 05.09.2023 gebeten.
Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplans Schrattenbachstraße II können auf der Homepage der Gemeinde Anger unter www.rathaus-anger.de – Gemeinde & Verwaltung – Bauleitplanungen – Bebauungspläne – 13. Änderung Bebauungsplan Schrattenbachstraße II - eingesehen werden.
Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die Änderung des Bebauungsplans Schrattenbachstraße II zu erheben.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die 13. Änderung des Bebauungsplans Schrattenbachstraße II. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2023 13:51 Uhr