Erweiterung der bestehenden Kläranlage durch mehrere bauliche Anlagen sowie Abbruch bestehendes Schlammsilo und Antrag auf vorzeitigen Baubeginn auf dem Grundstück am Gänslehen 10, Fl. Nr. 303


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster gibt bekannt, auf dem Grundstück Am Gänslehen 10, Fl. Nr. 303, soll die bestehende Kläranlage erweitert werden. Dazu soll das bestehende Schlammsilo abgebrochen und folgende neue bauliche Anlagen geschaffen werden: Maschinenhaus mit Zwischen- und Nachklärbecken, Tropfkörper, Prozesswasserbehandlung und Pumpwerk. Zudem wird ein Antrag auf Teilbaugenehmigung gem. Art. 70 BayBO zum vorzeitigen Baubeginn von Maschinenhaus sowie Zwischen- und Nachklärbecken gestellt.

Das Vorhaben wurde zuletzt in der AZV-Sitzung vom 15.12.2021 behandelt. Die wasserrechtliche Genehmigung liegt noch zur Bearbeitung beim Landratsamt.
Für die geplante Kläranlagenerweiterung ist zusätzlich ein gesonderter Bauantrag notwendig.

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und unterliegt dadurch der Genehmigungspflicht des § 35 BauGB. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Abwasserwirtschaft dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Diese Voraussetzungen sind erfüllt.

Die verschiedenen Bauwerke sind den entsprechenden Gebäudeklassen nach Art. 2 Abs. 3 BayBO zuzuordnen. 
Die Kombination des Kriteriums der Gebäudehöhe mit den Kriterien der Zahl und der Größe der Nutzungseinheiten führt zur Bildung der fünf Gebäudeklassen, somit erfolgt folgende Festlegung der Gebäudeklassen für die einzelnen Bauwerke:
  • Maschinenhaus mit Zwischen- und Nachklärbecken, Gebäudeklasse 2: 
Fußbodenoberkante EG = 449,50m, geplantes Gelände = 449,50m
Nutzungseinheit: 1
Gebäude nicht freistehend, angrenzende Anlagenteile zum Maschinenhaus sind die Zwischen- und Nachklärbecken.
  • Prozesswasserbehandlung Gebäudeklasse 2:        
Fußbodenoberkante EG = 449,10m, geplantes Gelände 449,10m
Nutzungseinheit: 1
Gebäude grenzt an eine Behälteranlage an, somit nicht freistehend.
  • Pumpwerk Gebäudeklasse 1:
Fußbodenoberkante EG = 449,90m, geplantes Gelände 449,80m
Nutzungseinheit: 1
Gebäude ist freistehend.
  • Zwischen- und Nachklärbecken (Gruben), Tropfkörper und Behälter Prozesswasser sind keine Gebäude, die durch Personen betreten werden können, somit laut bauaufsichtsrechtlichem Begriff (Art. 2 Abs. 2 BayBO) keine Gebäude und unterliegen auch keiner Klassifizierung der Gebäudeklassen. Ferner sind diese Anlagenteile nicht selbständig nutzbar.

Der Abbruch des Schlammsilos ist genehmigungsfrei.
Der Teilbaugenehmigung steht nichts entgegen.
Die Abstandsflächen der Gebäude werden eingehalten.

Diskussionsverlauf

GR Rotter verlässt den Sitzungssaal um 20:01 Uhr und kehrt um 20:04 Uhr zurück.

2. BM Kleinert macht aufmerksam, parallel zum frühzeitigen Baubeginn läuft das Genehmigungsverfahren für das Ableiten der Abwässer in die Saalach. Er geht davon aus, dass dies mit dem Wasserwirtschaftsamt geklärt wird. Wenn das WWA keine Zustimmung erteilt, würde die Erweiterung errichtet sein und das Wasser kann nicht abgeleitet werden, warnt der 2. Bürgermeister.
Das Vorgehen ist mit dem WWA abgestimmt. Es drängte selbst darauf, die Kläranlage zu ertüchtigen, erwidert BM Holzner. Er geht davon aus, dass das WWA nicht eine Forderung mit einer anderen zunichtemacht. Dennoch besteht die Möglichkeit der Ablehnung des Genehmigungsverfahrens, räumt der Sitzungsleiter ein.
2. BM Kleinert will seine Warnung im Protokoll festgehalten wissen, denn bei der Erweiterung der Kläranlage geht es um viel Geld - nach Aussage von Herrn Nath um 6,2 Millionen €. Er vertraut auf die Aussage des 1. Bürgermeisters und seine Erfahrungen mit den Behörden, explizit mit dem Wasserwirtschaftsamt.

GR Dr. Zimmer möchte in Erfahrung bringen, ob der erste Teil der Genehmigung, die wasserrechtliche Genehmigung, erteilt ist.
Herr Schuster verneint.
Auf die Wortmeldung von 2. BM Kleinert eingehend, berichtet der Bauamtsleiter, laut Herrn Nath ist es normal, wenn bei Antrag auf Baugenehmigung die wasserrechtliche Genehmigung noch fehlt.
Laut Aussage von Herrn Nath ist der Kläranlagenbau an sich ein schwieriges Unterfangen, weshalb auch das Wasserwirtschaftsamt für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung länger braucht, ergänzt BM Holzner. Um voranzukommen und weil das Landratsamt im Vorfeld keine konkreten Aussagen trifft, wird nun der vorzeitige Baubeginn beantragt.
GR Dr. Zimmer bezeichnet den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn als absolut sinnvoll.    

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Erweiterung der bestehenden Kläranlage durch Neubau Maschinenhaus mit Zwischen- und Nachklärbecken, Tropfkörper, Prozesswasserbehandlung und Pumpwerk, Abbruch des bestehenden Schlammsilos und einem vorzeitigen Baubeginn von Maschinenhaus sowie Zwischen- und Nachklärbecken auf dem Grundstück Am Gänslehen 10, Fl. Nr. 303, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2022 13:00 Uhr