Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Bahnhofstr. 13, Fl. Nr. 673
Daten angezeigt aus Sitzung:
23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Bahnhofstraße 13 (Fl. Nr. 673) soll laut Herrn Schuster nach erfolgter Grundstücksteilung ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden.
Das neue Haus soll auf 9,99 x 11,99 m und somit ca. 120 m² Grundfläche mit einer Wandhöhe von 5,90 m und einer Firsthöhe von 7,92 m entstehen. Die Garage beläuft sich auf 5,99 x 6,99 m.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein: sie gehört zu den kleineren Gebäuden in der Umgebung. Der Versiegelungsgrad erhöht sich auch aufgrund der Grundstücksteilung, liegt aber im Rahmen der näheren Umgebung.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden eingehalten.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
GR Lerach hakt zur Grundstücksteilung nach. Er möchte wissen, ob durch die Teilung ein erhöhtes Baurecht geschaffen wird. Dem Bauantrag wird er zustimmen.
Diese Frage kann Herr Schuster nicht beantworten. Die Grundstücksteilung ist zulässig, fügt er hinzu.
GR Leirer regt eine Regelung für den Grundstückseigentümer der Fl. Nr. 673/2 bezüglich der Zufahrt zu seinem Grundstück an.
BM Holzner zeigt auf, der Notar ist für die Schaffung eines Geh- und Fahrtrechts zuständig.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zu Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Bahnhofstr. 13, Fl. Nr. 673, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.05.2022 13:00 Uhr