Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei - nördlich Salzburger Straße -"
Daten angezeigt aus Sitzung:
36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.08.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass die Gemeinde Ainring die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei-nördlich Salzburger Straße- im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.
Die Gemeinde Piding wurde hierzu um Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.
Anlass für diesen Bebauungsplan ist die Tatsache, dass die Einrichtungen der Bayerischen Polizei am Standort Mitterfelden an ihre räumlichen Grenzen stoßen. Die Gebäude entsprechen nicht mehr den technischen Anforderungen an eine zeitgemäße Fortbildungseinrichtung.
Der Freistaat Bayern strebt daher an,
auf dem Gelände des Fortbildungsinstitutes bestehende Gebäude weiter zu nutzen und abschnittweise Neubauten für Sport und Fortbildung zu errichten.
Der Entwurf der Bauleitplanung wurde geprüft. Es ist festzustellen, dass durch die geplante Neuaufstellung des Bebauungsplanes keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind und Belange der Gemeinde Piding nicht berührt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei -nördlich Salzburger Straße- der Gemeinde Ainring“ Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben, Bedenken werden nicht vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2017 09:59 Uhr