Bauantrag zum Abbruch und Wiedererrichtung eines Dachstuhls nach einem Brandschaden auf dem Grundstück Hosemannstraße 10a (Fl. Nr. 803/11)
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Dachstuhl des Gebäudes auf dem Grundstück Hosemannstraße 10a (Fl. Nr. 803/11) wurde bei einem Brand stark beschädigt, so dass dieser erneuert werden muss. Der neue Dachstuhl wird in der gleichen Größe wie der Bestand wiedererrichtet. Es wird nur die Dämmstärke der Aufdachdämmung an die heutigen gültigen Anforderungen angepasst. Daraus ergibt sich eine geringfügige Erhöhung der OK des Dachstuhles.
Die Eigentümerin der Wohnung im 1. OG kann aufgrund des Brand- und Wasserschadens derzeit nicht in ihrer Wohnung verbleiben und ist bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten in einer Ferienwohnung untergebracht.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Mauthausen“ (Baulinienplan aus 1957). Für das o.g. Grundstück gilt die 12. Änderung des Bebauungsplans von 1996.
Durch die Erneuerung des Dachstuhls ergeben sich keine Änderungen an der GRZ, GFZ oder der Stellplatzsituation.
Aus Sicht der Verwaltung kann somit dem Bauantrag zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage stellt Frau Burger klar, laut Landratsamt kann die Wiedererrichtung des Dachstuhls nicht verfahrensfrei erfolgen, vielmehr erfordert die komplette Neuerrichtung desselben einen Bauantrag, nachdem es sich um eine Maßnahme mit großem Umfang handelt.
Dieser Umstand stößt im Bauausschuss auf erhebliches Missfallen, zumal der Wiedererrichtung ein Brandschaden vorausgegangen ist, durch den der Antragsteller gravierend geschädigt worden ist und etliche Wohneinheiten betroffen sind. Die Verwaltung wird gebeten, das Landratsamt schriftlich zur Begründung aufzufordern, warum ein Bauantrag erforderlich ist und dies dann auch in einer Bauausschusssitzung kundzutun.
Im Gremium wird die „Knallerei“ an Silvester thematisiert, aus der der Brandschaden resultierte. In Wohngebieten generell eine Verbotszone von Feuerwerksaktivitäten wie am Petersplatz und bei der Kirche einzurichten, soll geprüft werden.
Die Gemeinde wurde vom Landratsamt bisher noch nicht zum gemeindlichen Einvernehmen aufgefordert, ergänzt die Bauamtsleiterin abschließend. Der vorgezogene Beschlussvorschlag soll eine rasche Genehmigung ermöglichen.
So kann die Verwaltung sofort einer Aufforderung zur Stellungnahme nachkommen, schiebt BM Holzner nach.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Abbruch und Wiedererrichtung des Dachstuhls nach einem Brandschaden auf dem Grundstück Hosemannstraße 10a (Fl. Nr. 803/11) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.03.2025 13:23 Uhr