Bauantrag Abbruch und Neubau bzw. Aufstockung des Dachgeschosses und Einbau einer dritten Wohneinheit auf dem Anwesen Lindenstraße 12 (Fl. Nr. 1056/9)


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.02.2025 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Bei dem bestehenden Wohngebäude auf dem Anwesen Lindenstraße 12 (Fl. Nr. 1056/9) soll der Dachstuhl aufgestockt und damit eine dritte Wohneinheit sowie über der bestehenden Garage ein zusätzlicher Wohnraum für die Kinder des Eigentümers geschaffen werden.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet.
Daher richtet sich die Genehmigungspflicht nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.

Der vorhandene Dachstuhl muss erneuert werden. Im Zuge der Dachsanierung soll der Dachstuhl von 8,20 m um 1,34 m auf 9,54 m angehoben werden, um eine 3 Wohneinheit mit 91,60 m² zu errichten. Das Dach auf der vorhandenen Garage wird ebenfalls angehoben, um über der Garage ein zusätzliches Kinderzimmer mit 21,45 m² (für Wohnung im EG) zu schaffen. 

In Sichtbeziehung zum geplanten Vorhaben liegen Gebäude mit einer Dachhöhe zwischen 8,60 und 9,30 m. 

Laut gemeindlicher Stellplatzsatzung sind 5 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen (1 WE  100 – 150 m² = 2 Stellplätze; 2 WE 50 – 100 m² = 1,5 Stellplätze je WE = 3 Stellplätze).
Die erforderlichen 5 Stellplätze plus ein Besucherstellplatz (freiwillig) werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein und die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Somit kann aus Sicht der Verwaltung dem Bauantrag zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

GR Leirer zeigt persönliche Beteiligung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Leirer die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

GR Leirer nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es folgen keine Rückfragen oder Einwände aus dem Gremium.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag zum Abbruch des Dachstuhls und der anschließenden Aufstockung des Dachgeschosses sowie dem Einbau einer dritten Wohneinheit auf dem Anwesen Lindenstraße 12 (Fl. Nr. 1056/9) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2025 13:23 Uhr