Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 93
Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 93 soll ein Einfamilienhaus (E + 1) mit einer Grundfläche von 14 x 7 m errichtet werden, erläutert Herr Schaller. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Ausnahme der Einhaltung der Baugrenzen. Im Bebauungsplan sind für das Baugrundstück zwei Bauräume vorgesehen. Diese beiden Bauräume sollen nun vereinigt werden, damit ein Wohngebäude mit einer vernünftigen Größe errichtet werden kann. Dafür liegt ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Befreiungsantrag zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.
Die notwendigen Abstandsflächen werden an der Westseite nicht eingehalten. Dafür liegt eine Abstandsflächenübernahme des Nachbargrundstückes vor.
Die notwendigen zwei Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden, die GRZ wird eingehalten.
Diskussionsverlauf
GRin Schöndorfer zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss
beschließt, dass bei Gemeinderätin Schöndorfer die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Auf Frage von GRin Schönherr legt Herr Schaller dar, dass die Zufahrtsstraße, die sich auf Gemeindegrund befindet, 5 Meter Breite aufweist und die Erschließung des Baugrundstückes somit gesichert ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 93 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Ferner stimmt der Bauausschuss der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze (Zusammenfügen der beiden Bauräume) zu und erteilt auch hier das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 11:00 Uhr